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Berufstand aber im echten Sinne ist eine Organisation erst dann,

wenn sie ihre Besonderheit nicht um der Besonderheit willen hat,

wie ich im „Wahren Staate“

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darlegte. Er hat sie nur als besondere

Form von Ganzheit. Dann ist auch die B e r u f s e h r e , dann ist

auch G e m e i n s i n n kein leerer Wahn, sondern Ausdruck und

Träger des Ganzheitsstrebens.

Zu solchem Ende werden allerdings auch große gefügemäßige

Veränderungen des heutigen wirtschaftlichen Verbandswesens nötig

sein. Vor allem muß die rein horizontale Gliederung und muß die

heutige Trennung in Gewerkschaften und Unternehmerverbände

überwunden werden. In letzter Hinsicht ist im Gesamtarbeitsvertrag

bereits ein verheißungsvoller Anfang gegeben. Diese und andere

konkrete Einzelheiten werden übrigens nur die geringste Sorge bil-

den. Einsicht und Wille sind es, worauf es ankommt, der Geist ist es,

der sich seinen Körper baut! Darum ist die Überwindung des ato-

mistisch-individualistischen Grundirrtums und die Erringung einer

klaren ganzheitlichen Einsicht das A und O dieser Frage; und zwar

sowohl im Verhältnis der Organisationen untereinander wie zu

Behörde, Regierung und Staat.

Ist jener organische Geist erst einmal errungen, dann wird die

gesellschaftliche Heilkraft, die in den Wirtschaftskörperschaften liegt,

ihre Wunder weisen und die wirtschaftspolitische Fruchtbarkeit, die

in ihnen verborgen ist, offenbar werden. Dann wird der Weg frei

werden vom Krämerstreben zum allseitigen Erzeugungsstreben,

vom Berufseigennutze zur Berufsgegenseitigkeit, vom Interessenver-

band zum Stand.

Gewiß werden auch dann starke Spannungen und heftige Kämpfe

nicht ausbleiben. Was wäre die Welt ohne Kampf? Aber diese

Kämpfe werden nicht mehr vergiftete, nicht mehr zur Katastrophe

des Bolschewismus hintreibende Kämpfe sein. Diese Kämpfe werden

auf einer anderen Ebene ausgefochten werden, der organischen, sie

werden um andere Fragen und Aufgaben gehen, um solche des

Ganzen.

Vgl. mein Buch: Der wahre Staat (1921), 4. Aufl., Jena 1938 [= Gesamtaus-

gabe, Bd 5].