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eine wachsende Bevölkerung angenommen wird); 5. das Zusatz-
kapital für den Zuwachsarbeiter (denn der neue Arbeiter muß nicht
nur erzeugen, sondern auch mit Werkzeugen, das heißt mit Real-
kapital in gleicher Höhe wie für die bisherigen Arbeiter ausgestattet
werden); 6. der Betriebsstundenlohn (Regie); 7. der Staatslohn
(Steuern für Verwaltung, Handelsgericht und dergleichen — so-
zusagen als Vergütung für das Staatskapital, das „Kapital höherer
Ordnung“, welches der Unternehmer auf Schritt und Tritt, oft
unsichtbar und unbewußt verwendet); 8. Unternehmerlohn (etwa
gleich dem Lohne eines entsprechenden Direktors) — kommt aber
ebenso wie Punkt 6 und 7 nicht bei den Arbeitsstunden des Hand-
arbeiters z. B. an der Drehbank zur Erscheinung, daher sie Marxen
entgeht); 9. Gefahrenprämie (etwa gleich der Versicherungsprämie
auf Konkurs, Konjektur, Kursverluste und ähnliches); 10. Unter-
nehmergewinn als Vergütung für die spezifisch unternehmerische
Leistung betrachtet, das heißt für besondere Erzeugungsleistungen
des Unternehmens, sei es organisatorischer, sei es technischer Art.
(Der Unternehmergewinn ist in dieser Eigenschaft mindestens dort
offensichtlich vorhanden, wo neu erfundene Verfahren, organisa-
torische Sonderleistungen im Spiele sind); 11. absoluter Kapitals-
zuwachs, das ist die für den wirtschaftlichen Fortschritt nötige
Kapitalsausstattung auf den Kopf der Bevölkerung; 12. nun erst
blieb etwas übrig für den Unternehmergewinn im marxistischen
Sinne, falls die theoretische Möglichkeit bestände, daß er Ausbeu-
tung, Mehrwert im eigentlichen Sinne wäre, der aber selbst dann
nicht immer ein vom Arbeiter erpreßter Mehrwert zu sein braucht,
z. B. ein Preisaufschlag sein kann, den der Unternehmer infolge
monopolartiger Stellung vom Abnehmer einzuheben imstande ist,
in Wahrheit eine für die Person des Unternehmers günstige Preis-
bildung (Entlohnungsweise) unter Punkt 10 darstellt. Jedenfalls
kann dieser Posten volkswirtschaftlich gesehen nur ein geringer
sein. — Nach welcher der heutigen Werttheorien man obige Auf-
rechnungstheorie einschätze, ist hier gleichgültig. Wesentlich ist nur,
daß (a) die spezifische Erfinderleistung (als technische oder organi-
satorische Erfinderleistung im weiteren Sinne, als aufbauende Lei-
stung gefaßt), (b) die Mitwirkung des Kapitals, (c) die Mitwirkung
von Staat und Verwaltung (eines Kapitals höherer Ordnung), (d) die
Leistung des Betriebsbeamten, die Leistung des Handels und aller
11 Kleine Schriften