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eine wachsende Bevölkerung angenommen wird); 5. das Zusatz-

kapital für den Zuwachsarbeiter (denn der neue Arbeiter muß nicht

nur erzeugen, sondern auch mit Werkzeugen, das heißt mit Real-

kapital in gleicher Höhe wie für die bisherigen Arbeiter ausgestattet

werden); 6. der Betriebsstundenlohn (Regie); 7. der Staatslohn

(Steuern für Verwaltung, Handelsgericht und dergleichen — so-

zusagen als Vergütung für das Staatskapital, das „Kapital höherer

Ordnung“, welches der Unternehmer auf Schritt und Tritt, oft

unsichtbar und unbewußt verwendet); 8. Unternehmerlohn (etwa

gleich dem Lohne eines entsprechenden Direktors) — kommt aber

ebenso wie Punkt 6 und 7 nicht bei den Arbeitsstunden des Hand-

arbeiters z. B. an der Drehbank zur Erscheinung, daher sie Marxen

entgeht); 9. Gefahrenprämie (etwa gleich der Versicherungsprämie

auf Konkurs, Konjektur, Kursverluste und ähnliches); 10. Unter-

nehmergewinn als Vergütung für die spezifisch unternehmerische

Leistung betrachtet, das heißt für besondere Erzeugungsleistungen

des Unternehmens, sei es organisatorischer, sei es technischer Art.

(Der Unternehmergewinn ist in dieser Eigenschaft mindestens dort

offensichtlich vorhanden, wo neu erfundene Verfahren, organisa-

torische Sonderleistungen im Spiele sind); 11. absoluter Kapitals-

zuwachs, das ist die für den wirtschaftlichen Fortschritt nötige

Kapitalsausstattung auf den Kopf der Bevölkerung; 12. nun erst

blieb etwas übrig für den Unternehmergewinn im marxistischen

Sinne, falls die theoretische Möglichkeit bestände, daß er Ausbeu-

tung, Mehrwert im eigentlichen Sinne wäre, der aber selbst dann

nicht immer ein vom Arbeiter erpreßter Mehrwert zu sein braucht,

z. B. ein Preisaufschlag sein kann, den der Unternehmer infolge

monopolartiger Stellung vom Abnehmer einzuheben imstande ist,

in Wahrheit eine für die Person des Unternehmers günstige Preis-

bildung (Entlohnungsweise) unter Punkt 10 darstellt. Jedenfalls

kann dieser Posten volkswirtschaftlich gesehen nur ein geringer

sein. — Nach welcher der heutigen Werttheorien man obige Auf-

rechnungstheorie einschätze, ist hier gleichgültig. Wesentlich ist nur,

daß (a) die spezifische Erfinderleistung (als technische oder organi-

satorische Erfinderleistung im weiteren Sinne, als aufbauende Lei-

stung gefaßt), (b) die Mitwirkung des Kapitals, (c) die Mitwirkung

von Staat und Verwaltung (eines Kapitals höherer Ordnung), (d) die

Leistung des Betriebsbeamten, die Leistung des Handels und aller

11 Kleine Schriften