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gung, die sogenannte „zentrale Planwirtschaft", niemals eine durch-

gehende werden.

Bei der Beurteilung der m a t e r i a l i s t i s c h e n

G e -

s c h i c h t s l e h r e Marxens begegnen wir derselben Erscheinung

wie bei der Wirtschaftslehre: Es gibt fast niemanden, der auch nur

einen ihrer Sätze (die übrigens mangels einer systematischen Behand-

lung des Gegenstandes durch Marx nur schwer faßbar sind), voll-

kommen annähme, aber alles stets unter dem Banne dieser Lehre.

Als ersten Bestandteil des geschichtlichen Materialismus haben wir

die Umweltlehre (Milieulehre) erkannt. In ihr steckt ein wunder-

licher Pseudo-Universalismus. Denn die Annahme, daß Denken und

Gemüt rein nichts anderes wäre als eine Abspiegelung, eine eindeu-

tige mathematische Funktion der Umwelt, ist in sich widersinnig,

macht das Denken zu einem dinglichen, materiellen. Nicht nur das

ist falsch; der Grundwiderspruch der Umweltlehre liegt bereits im

Begriff der Umwelt selbst. „ U m w e l t “ i s t s c h o n e i n r e i n

g e i s t i g e r B e g r i f f , schon eine geistige Schöpfung, denn zur

„Umwelt“ wird mir wohl nur das, was ich erstens selbst geistig er-

kenne und empfinde, und zweitens als bedeutsam für mich davon

auserwählte. Ob ich einen Boden zu Jagd, Ackerbau oder Weinbau

verwende — nur ich bin es, der ihn zu solcher jagdlicher usw. Um-

welt stempelt, ihm seinen besonderen „Milieu-Wert“ verleiht. Wie

man die Sache auch dreht, immer wird man finden, daß der indivi-

duelle Geist nur als produzierender gedacht werden kann, allerdings

bloß nur auf Grund eines Uberindividuellen. Es ist zwar kein Pro-

metheus, kein Fierakies, mit einem Wort, keine autarke Geistigkeit,

weil sein Hervorbringen nur im Teilhaben an einem Ganzen ge-

schieht. Aber er darf darum nicht seiner ihm zukommenden aktiven

Realität als eines Geistigen beraubt werden.

Eine eng mit der Milieulehre zusammenhängende Lehre ist Mar-

xens Begriff der „Ideologie“. Er besagt, daß der geistige Inhalt, die

Ideenwelt einer Gesellschaft, z. B. das Recht, die Religion, die Wis-

senschaft, die Kunst, jeweils nicht grundsätzlich einen neuen Wahr-

heitsgehalt darstelle, sondern nur der „Überbau“ über den jeweili-

gen wirtschaftlichen „Unterbau“ ist, die eindeutig bestimmte, ab-

hängig variable Funktion des wirtschaftlichen Faktors; und daß sie

im besonderen der Spiegel der wirtschaftlichen Interessen der herr-

schenden Klasse sei. Diese Auffassung ist im schlimmsten, im primi-