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mals einen g e r a d l i n i g e n Fortschritt und ebenso wieder: end-
l o s e n Fortschritt
1
. Denn das Neue müßte nach Hegel unbedingt
recht haben gegen das Alte — also: der Dadaismus und Kubismus
gegen Phidias? das Junge Deutschland gegen die Romantik?
Daß das dialektische Verfahren formell nicht von oben hinab-
steigt — wie es der Ganzheitsbegriff verlangt — sondern von unten
hinauf; so daß nach ihr die höhere Stufe als n a c h t r ä g l i c h e
„Synthesis“ (Zusammenfassung) statt als das Ausgliedernde und lo-
gisch Vorangehende zu fassen wäre (auch formell / so zu fassen,
nicht nur dem letzten Sinne nach), — diesen Mangel haben wir schon
an anderem Orte besprochen.
Z u s a t z ü b e r d i e S t e l l u n g d e r G e s c h i c h t s p h i l o s o p h i e i m
B e g r i f f s g e b ä u d e H e g e l s . Weil Hegel von dem dialektischen Verfahren
her den Übergang zur Geschichte — die plötzlich eine D i a l e k t i k i n d e r
Z e i t ist, während das dialektische Verfahren sinngemäß nur auf eine zeitlose
Gefügelehre der Welt geht — nicht finden kann, geschieht es ihm auch, daß er
die Geschichte in seiner „Enzyklopädie“ an einer ganz offenbar unzulänglichen,
widerspruchsvollen Stelle beginnen lassen muß. Hegel verweist nämlich die
Geschichte in den Bereich des „objektiven Geistes“
2
und läßt darnach noch den
„absoluten Geist“ — Kunst, Religion, Philosophie — dem dialektischen Ge-
bäude folgen. Da aber Kunst, Religion, Philosophie selber eine Geschichte haben
(welche Geschichte sogar in der Enzyklopädie noch behandelt werden muß),
so müßte sie folgerichtig in der W e l t g e s c h i c h t e behandelt werden, als
deren Teil sie denn auch stets galt, also in der Geschichte des objektiven Geistes.
Daraus folgt, daß die Geschichte erst nach der systematischen Abhandlung des
„objektiven“ samt dem „absoluten“ Geiste, das heißt nach Beendigung der Ge-
fügelehre hätte abgehandelt werden können. Dann hätte aber die „Geschichte“
erst nach Abschluß des gesamten Lehrgebäudes ihre Stelle finden können; und
es hätte sich gezeigt, daß an das dialektische Verfahren als Gefügelehre das
dialektische Verfahren als Geschichte (als Umgliederungslehre) wie ein ganz
neues, eigenes hätte hinzutreten müssen. Für eine solche Zweifachheit hätte aber
erst der Grund gelegt werden müssen. Ein solcher war weder im dialektischen
Gedanken von Kant, noch von Fichte, noch in jenem von Schelling und Hegel
(die sich beide Fichte anschlossen) enthalten. Es war ein gewisser Instinkt, der
Hegel trieb, die Geschichte an eine andere Stelle zu setzen, um diesen Wider-
spruch nicht offenbar werden zu lassen.
Wenn Rosenkranz die Stelle, die Hegel der Weltgeschichte gibt — nämlich im
objektiven Geiste (statt hinter dem Gesamtganzen des ausgegliederten Geistes)
damit verteidigen will, daß er sagt, es sei Hegel darum zu tun gewesen, die
Geschichte auf den Staat (der dem objektiven Geiste angehört) zu stellen, „weil
der Geist im Staate der Freiheit ihre objektive, unzweideutige Gestalt gibt“
3
,
1
Vgl. unten S. 130.
2
Hegel: Enzyklopädie, § 548 ff.
3
Johann Karl Friedrich Rosenkranz: Erläuterungen zu Hegels „Enzyklopädie
der Philosophie“, Berlin 1870, S. 105.