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halten die geistigen Inhalte einer Kultur erst ihre organisatorische

Gestalt, ihre Pflege oder Unterdrückung, ihre Verwirklichung oder

Verkümmerung. Gewiß sind es die geistigen Ideen, welche das staat-

liche, kirchliche und sonstige anstaltliche Leben bestimmen, aber die

Ideen können auf die Dauer nicht in Gezweiungen ohne Organi-

sation, ohne anstaltliche Pflege gedeihen. Geistesgeschichte ist grund-

legende Geschichte, Staaten- und Kirchengeschichte vollendende Ge-

schichte. Darum ist in der Geschichte der Anstalten, voran des Staa-

tes und der Kirche auch eingeschlossen die Geschichte der geistigen

Bewegungen, welche die Anstalten tragen.

In älterer Zeit sind überdies Staat und Kirche stets eine innige Einheit; und

zwar nicht nur, wie man meint, in den orientalischen Theokratien, auch bei /

Griechen, Römern und Germanen, sofern z. B. die Könige und Heerführer selbst

den Göttern opfern und Tempelpriesterschaften, welche außerhalb des staat-

lichen Lebens stehen, nur eine geringe Rolle spielen. Neben Staat und Kirche

treten die S t ä n d e , insbesondere die wirtschaftlichen Stände, ferner die Fa-

m i l i e , deren Organisation ja auch eine verschiedene sein kann und demgemäß

verschiedene Sittlichkeits- und Kulturelemente zum Ausdruck bringt.

Die Frage, ob Frömmigkeitsgeschichte oder Kirchengeschichte zu schreiben

sei (um nur dies eine Beispiel zu bringen) ist demnach so zu beantworten: daß

die Kirchengeschichte die Frömmigkeitsgeschichte mit zum Ausdrucke bringt,

mit einschließt, insofern die Geschichte der Kirche (Anstalt) nur geschrieben wer-

den kann, wenn die Geschichte der Frömmigkeit (Gezweiung, geistiger Teilinhalt

in Gezweiung) zur G r u n d l a g e gemacht wird. Indem die Frömmigkeits-

geschichte, das heißt Religonsgeschichte im geistigen Sinne, nur die geistige

Grundlage jenes Geschehens ist, welches im kirchlichen Leben (dem anstaltlichen

Leben) erst seinen A u s d r ü c k finden muß, so ist damit gesagt, daß Ver-

wirklichung und Vollendung dessen, was im reinen Geistesleben angesponnen und

worauf gewissermaßen hingezielt wird, erst im organisatorischen Geschehen,

also in der Geschichte der Kirche, seine Erfüllung findet.

(c)

Die Stellung der P e r s ö n l i c h k e i t e n ist mit dem Ver-

hältnisse der Entfaltungsträger zur Ausgliederung, die in der Grün-

dung ihren Ausdruck findet, ebenfalls bereits geklärt. Die Persön-

lichkeiten müssen zuerst als Glieder des geistigen Gezweiungslebens,

das heißt der geistigen Strömungen gefaßt werden, die sie entweder

schöpferisch und führend hervorbringen, oder denen sie nachfol-

gend dienen; und fernerhin als Glieder jener anstaltlichen Ganz-

heiten, denen sie im Rahmen ihrer Geistigkeit ebenfalls entweder

führend, das heißt schöpferisch-umgliedernd oder nachfolgend die-

nen. Die geistigen Schöpfer und die staatlichen, kirchlichen, anstalt-

lichen Schöpfer sind demnach zwar als P e r s ö n l i c h k e i t en zu

fassen und zu schildern, aber ihre geschichtliche Bedeutung liegt in