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steht, ein Leeres, ein Nichts. Andererseits, wenn durch den Bruch

eine unnütze, fehlerhafte Voraussetzung beseitigt wurde, wird da-

mit für die Anknüpfung an das vorhanden gebliebene Richtige die

Bahn frei. Darin liegen die Gefahren, aber auch die Vorteile oder

sogar die geschichtlichen Notwendigkeiten des Bruches und ebenso

des Gegenbruches (wie der Stauungen, die ja nur Brüche in verhal-

tener Form darstellen

1

). Wir betrachten beide Bedeutungen des Bru-

ches für sich.

1. Die vernichtende Bedeutung des Bruches

Die vernichtende Bedeutung des Bruches liegt, wie nach dem Ge-

sagten klar ist, darin, daß durch Nicht-Wiederausgliederung des Al-

ten Voraussetzungen für Neuausgliederungen wegfallen, so daß die

noch zurückgebliebenen Voraussetzungen zu schwach sind, um eine

hinlängliche Neuausgliederung zu sichern.

/

Das zeigt sich überall in der Geschichte, leider aber nirgends deut-

licher als in der Gegenwart. Die gegenwärtigen Kunstrichtungen

z. B. — man denke etwa an Atonalismus, Impressionismus, Dadais-

mus — ebenso die Jugendbewegungen der letzten Jahrzehnte sagen:

Wir wollen nichts mehr wissen von dem Alten, wir horchen in uns

selbst hinein und schaffen aus uns selbst heraus ganz Neues. Kein

schlimmerer Irtum als dieser. Es ist, sit venia verbo, die Schöp-

fungsvorstellung des „kleinen Moritz“, der bekanntlich unbeschwert

von Überlieferungen auf seine Weise zeichnet oder dichtet. Es ist

aber auch darnach! — Aus dem Nichts heraus gibt es keine Neu-

schöpfung, wie der Begriff der abgeleiteten Schöpfung lehrt

2

. Ohne

hinlängliche Voraussetzungen durch Wiederausgliederung des Alten

findet das Schaffen nicht die nötigen Anknüpfungen.

Entfaltung setzt überall voraus, daß schon vorher etwas gegrün-

det war. Und ebenso setzt Gründung voraus, daß schon vorher

etwas gegründet war, das heißt etwas ausgegliedert war, das zurück-

genommen wurde. Darum: was in der Geschichte an Neuem, Gro-

ßem entsteht, knüpft an etwas an. Rein Selbstgemachtes und voll-

1

Sinngemäß gilt das Folgende auch für die Stauung, die nicht eigens be-

handelt wurde.

2

Siehe oben S. 180.