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eine Eingebung anzunehmen oder nicht, sei es eine solche der Ge-
zweiung, des Glaubens, Erkennens, Gestaltens, Triebes, Erinnerns,
Wollens und Handelns, Vervollkommnens.
Diese neun Freiheiten sind im Gebrauche insofern verhältnis-
mäßig selbständig, als sie arteigene Tätigkeiten (Vermögen) / des
Geiste betreffen; sie sind Glieder einer höheren Einheit, sofern
sie im Gebrauche einander voraussetzen.
Dazu kommen aber die F r e i h e i t e n d e r g e s e l l s c h a f t -
l i c h e n G a n z h e i t e n . Da die gesellschaftlichen Ganzheiten
keine Summe vieler Einzelner sind, ist ihre Freiheit auch keine
Summierung des freien Tuns Einzelner, vielmehr: jene Freiheit der
Einzelnen, die sie als G l i e d e r der Ganzheiten betätigen. Da alle
Freiheiten der Einzelnen gliedhaft im gesellschaftlichen Gesamtgeiste
gebraucht werden und anders nicht, so sind sie zugleich die Freihei-
ten der gesellschaftlichen Ganzheiten; also als inhaltliche Freiheiten
gekennzeichnet: die Freiheiten der religiös-metaphysischen und
kirchlichen Ganzheiten, der wissenschaftlich-organisatorischen und
erzieherischen Ganzheiten, der künstlerischen, der staatlichen Ganz-
heiten, der ständischen und vieler anderer (in welchen Sinnlichkeit,
Sittlichkeit, Wollen und Handeln, sowie dessen politischer Spiel-
raum jeweils enthalten ist).
Die verschiedenen Möglichkeiten bestimmter inhaltlicher (materialer) Ver-
haltensweisen der Ganzheiten werden durch ihre Glieder verwirklicht, welche
Glieder, zuletzt die Menschen, selbst wieder durch die geistig-sinnlichen Frei-
heiten der verschiedenen Schichtungen ihres Innern (wie sie oben gekennzeichnet
wurden), jene inhaltliche Freiheit betätigen können. — Damit sind wir wieder
auf die Freiheit der Einzelnen zurückgewiesen, sofern sie nämlich Träger gesell-
schaftlicher Gebilde oder Ganzheiten sind.
Das Eigenleben, Sichselbstsetzen der Einzelnen ist nicht ohne Voraussetzung:
(a) ihr „Geschaffenwerden“ (in der Eingebung), welches (b) durch die Gezweiung,
das heißt ihr Enthaltensein in der Ganzheit, geht. Anders gesagt: das Eigen-
leben ist ein gliedhaftes. Das Glied wird „ausgegliedert“ von der Ganzheit —
aber nur sofern es deren Anregung, Veranlassung, Aufforderung zur Tätigkeit
aufnimmt, sofern es die ihm gegebene Macht ausnützt, und zwar im Sinne
des Lebens im Höheren. Das Sein des Gliedes ist kein mechanisches Sein, sondern
freies Tun, Schaffen; das Tun des Gliedes ist kein mechanisches Bewirktwerden,
ist kein äußerliches Bewegt- und Gestoßenwerden, wie eine Billardkugel bewegt
wird, sondern ist Schaffen aus Geschaffenwerden. Das Glied wird nicht schlecht-
hin geschaffen, sondern indem es sein Geschaffenwerden frei nachschafft, seine
Natur frei erzeugt. Das „Schaffen“ bedeutet freie Selbstsetzung (Spontaneität),