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Luft im Walde wird nicht gewirtschaftet; mit frischer Luft im
geschlossenen / Raume indessen muß es schon geschehen, wie
Lüftungsanlagen (z. B. in Kaffeehäusern, bei Tauchern, im
Schützengraben und so fort) und sauerstofferzeugende Geräte (z. B. in
Spitälern) oder Schutzgeräte bei besonderen Gelegenheiten (z. B.
Gasmasken im Kriege) beweisen. Absolute Wirtschaftslosigkeit gibt es
nicht, in wechselndem Grade wird auch mit dem scheinbar
Überflüssigen
gewirtschaftet.
W i r t s c h a f t
i s t
d e r
U n w i r t s c h a f t l i c h k e i t
g e g e n ü b e r
e i n
G a t t u n g s b e g r i f f ,
d e r
W i r t s c h a f t s l o s i g k e i t
g e g e n ü b e r e i n b l o ß e r G r a d b e g r i f f . Denn die
Wirtschaftlichkeit wird zu etwas gattungsmäßig anderem durch
Unwirtschaftlichkeit, gleichwie Wahrheit dem Irrtum, Logik der
Unlogik gegenüber; zwischen beiden klafft ein Abgrund, über den
keine Brücke führt. Anders die Wirtschaftslosigkeit. Diese kann sich
allmählich auf Grund immer geringerer Knappheit der Mittel
einstellen. Meist vollzieht sich dann bei den scheinbar im Überfluß
vorhandenen Gütern nur ein Teil ihrer Verwendung ohne besondere
Bewirtschaftung, ohne „Wirtschaft“. So wird Wasser, das sich der
Gutsbesitzer mittels einer Wasserleitung zuleitet, in diesem Sinne
bewirtschaftet, jeder Raummeter Wasser kostet ja eine bestimmte
Summe. Wenn nun die Wasserleitung doppelt soviel Wasser liefert, als
im schlimmsten Falle gebraucht wird, so hat i n n e r h a l b des
Ertrages der Wasserleitung das sparende Wirtschaften keinen Sinn.
Hier wird wohl im ganzen, aber nicht im einzelnen gewirtschaftet.
Ähnlich bei einer Anlage für Sonnenbäder, oder beim Grundstück und
der Wohnung, die auf der Sonnenseite liegen — mit ihnen allen wird
zwar als Ganzem gewirtschaftet, mit dem Sonnenlicht im einzelnen
nicht mehr.
Im Sinne dieses Begriffes der Wirtschaftslosigkeit wird später die Frage der „freies
Güter“ zu beurteilen sein
1
.
IV.
Neueinstellung der Wirtschaft oder Wirtschaftsumgliederung,
Konjunktur und Krise
Unwirtschaftlichkeit
und
Wirtschaftslosigkeit
sind
jene
Erscheinungsformen der Wirtschaft, die auf einer Beeinträchtigung des
wirtschaftlichen Grundsatzes beruhen. Hingegen ist es keine Beein-
1
Siehe unten § 26, S. 235 ff.