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trächtigung desselben, wenn ein neues Ziel die Verfolgung der
bisherigen Ziele stört und verändert. Dann liegt keine
Unwirtschaftlichkeit vor, sondern ein n e u e r e i g e n e r
W i r t s c h a f t s - v o r g a n g , der vom Ziele (nicht von den
Mitteln) ausgeht, nämlich eine neue Einstellung der Wirtschaft, ihre
Umorganisierung, Umgliederung, Umschichtung.
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Ein Beispiel biete zuerst die Mode. Wenn gemusterte Seide modern
wird, verliert die glatte an zielerreichender Eigenschaft. Das bedeutet
Mittelvernichtung (Wertverlust) durch Zieländerung, aber nicht
Unwirtschaftlichkeit in der Handhabung der Mittel. Ähnlich auch,
wenn der Tscheche keine deutsche Ware, der Judenhasser nicht vom
Juden, der Deutsche nicht vom Engländer kaufen will, wenn der
Engländer zur Abschreckung das Erkennungszeichen „Made in
Germany“ verlangt, wenn der Staat als solcher mit einem anderen Staat
keinen Zollvertrag abschließen will — dann bedeutet dies alles keine
„Störung der Wirtschaft“ durch Unwirtschaftlichkeit, keine
„Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit durch Politik“, keine
Verdrängung des „homo oeconomicus“ durch den „wirklichen
Menschen“, und wie die herkömmlichen Formeln für solche Fälle
sonst lauten; sondern bloß die Gültigkeit neuer Ziele. Es bedeutet ein
solches Hereinspielen politischer oder anderer Z i e l e in die
bisherigen Z i e l e , das vielleicht ungewohnt und neu ist, daher die
b i s h e r i g e Mittelbeschaffung (Wirtschaft) stört; es bedeutet
vielleicht sogar eine wirtschaftliche Schädigung, aber dennoch keine
Unwirtschaftlichkeit, weil neue Ziele die Förderung der alten (falls
diese in Geltung bleiben) hindern, indem die Mittelbeschaffung in den
Dienst auch der neuen Ziele treten muß und daher die bisherigen
nicht in gleichem Maße mit versorgen kann. Verruf und Sperre,
Zollkrieg, wie alle ähnlichen Arten des Neuauftretens von Zielen,
bedeuten sohin, wie nun wohl von allen Seiten deutlich ist, kein
unlogisches Umgehen mit Mitteln, sondern nur eine Störung der
b i s h e r i g e n Wirtschaft durch Auftreten neuer Ziele, was
Neueinstellung, Umorganisierung, Umgliederung der Mittel, nach
Maßgabe ihrer neuen Gültigkeit, auf ein neues Zielganzes bedingt. Das
Abwägen und Widmen findet weiter nach dem wirtschaftlichen
Grundsatz statt: aber für neugestaltete Ziele, also auf Grund geänderter
Voraussetzungen.
Wichtig
ist
nun,
zu
erkennen,
daß
s o l c h e
U m g l i e d e r u n g s v o r g ä n g e
n e b e n
d e r
u r s p r ü n g l i c h e n , a u s -