Dokumentation der Fachtagung
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2. Schulsozialarbeit im europäischen Vergleich
Schulsozialarbeit gibt es in Europa in sehr vielen Ländern. Bei der konkreten
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit wird auf unterschiedliche Traditionen,
inhaltliche und methodische Schwerpunkte, Ausbaustufen und Begriffe in den
Ländern zurückgegriffen. Hierzu im Folgenden einige Ausführungen zu zwei
ausgewählten Ländern mit einer langen Tradition in der Schulsozialarbeit (England,
Niederlande) und zwei deutschsprachigen Ländern in der Schulsozialarbeit mit
Parallelen zu Österreich (Deutschland, Schweiz) (vgl. zum Folgenden Huxtable/Bluth
2002; Drilling 2009, Nieslony 1998/2004; Rademacker 2004, Reischach 2005/2006;
Speck 2006/2009).
In England kam es in 1870er Jahren zur Einführung von sogenannten education
attendance officers zur Durchsetzung der Schulpflicht, ein Ziel, welches bis heute
die Aufgabe der Schulsozialarbeiter/innen beeinflusst. Später wurden die
verschiedenen schulbezogenen Dienste gebündelt. Die inhaltlichen Schwerpunkte
der Schulsozialarbeiter/innen (education welfare officer) liegen heute in der
Sicherstellung der Schulpflicht, der Beratung der Schüler bei Problemen, der
Beratung der Lehrer, der Elternarbeit sowie der Vermittlung an soziale Dienste. Die
Schulsozialarbeiter/innen (education welfare officer) sind zumeist angestellt bei den
lokalen Schulbehörden und – im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz ‐ für
mehrere Schulen zuständig. Die National Association of Social Workers in Education
(NASW;
wurde bereits 1884 gegründet und unterstützt
heute die fachliche Tätigkeit der Schulsozialarbeiter/innen mit Rundbriefen,
Fortbildungen und Lobbyarbeit. (vgl. vor allem Huxtable/Bluth 2002; Blyth/Cooper
2002, Rademacker 2004, Reischach 2005/2006).
In den Niederlanden wurde die Schulsozialarbeit (Schoolmaatschappelijk Werk) in
1945er Jahren initiiert. Die Schulsozialarbeit gehört zur schulischen
Versorgungsstruktur und den zugehörigen „Schulbegleitungsdiensten“. Die
„Schulbegleitungsdienste“ („Schoolbegeleidingsdiensten“) können sich auf eine
explizite gesetzliche Grundlage (1989) stützen. Vorherrschend ist die freie
Trägerschaft. Die freien Träger werden vom Ministerium und den Kommunen
gefördert. Die Schulbegleitungsdienste setzen sich aus verschiedenen Professionen
zusammen und beraten die Schulen in organisatorischen, curricularen, didaktischen
und sozialen Fragen. Die Schulsozialarbeiter/innen werden unterstützt durch eine
aktive Sektion „Schulsozialarbeit“ in der „Nederlandse Vereniging van
Maatschappelijk Werkers“. (vgl. vor allem Nieslony 1997/1998/2004; Reischach
2005/2006).
In Deutschland kann die Schulsozialarbeit auf eine Tradition in der
Schulkinderfürsorge zurückgreifen. Sie wurde in 1970er Jahren im Zuge der
Bildungsreform initiiert und war (und ist) geprägt durch eine politische
Überformung (Verbesserung der Bildungschancen) und eine mehr oder weniger
ausgeprägte massive sozialpädagogische Schulkritik. Rechtlich betrachtet ist die
Schulsozialarbeit eine kommunale Aufgabe (Jugendhilfe) wird aber aufgrund der
begrenzten kommunalen Finanzen und der Bildungsverantwortung der
Bundesländer auch durch die Länder (Schule) befristet unterstützt. Träger der
Schulsozialarbeit sind oft Schulbehörde oder Jugendhilfeträger.
Ausgewählte
Beispiele:
England,
Niederlande,
Deutschland,
Schweiz und
Parallelen zu
Österreich
England
Niederlande
Deutschland