SSA Dokumentation 2012 - page 76

Dokumentation der Fachtagung 
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2. Schulsozialarbeit im europäischen Vergleich 
Schulsozialarbeit gibt es in Europa in sehr vielen Ländern. Bei der konkreten 
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit wird auf unterschiedliche Traditionen, 
inhaltliche und methodische Schwerpunkte, Ausbaustufen und Begriffe in den 
Ländern zurückgegriffen. Hierzu im Folgenden einige Ausführungen zu zwei 
ausgewählten Ländern mit einer langen Tradition in der Schulsozialarbeit (England, 
Niederlande) und zwei deutschsprachigen Ländern in der Schulsozialarbeit mit 
Parallelen zu Österreich (Deutschland, Schweiz) (vgl. zum Folgenden Huxtable/Bluth 
2002; Drilling 2009, Nieslony 1998/2004; Rademacker 2004, Reischach 2005/2006; 
Speck 2006/2009). 
In England kam es in 1870er Jahren zur Einführung von sogenannten education 
attendance officers zur Durchsetzung der Schulpflicht, ein Ziel, welches bis heute 
die Aufgabe der Schulsozialarbeiter/innen beeinflusst. Später wurden die 
verschiedenen schulbezogenen Dienste gebündelt. Die inhaltlichen Schwerpunkte 
der Schulsozialarbeiter/innen (education welfare officer) liegen heute in der 
Sicherstellung der Schulpflicht, der Beratung der Schüler bei Problemen, der 
Beratung der Lehrer, der Elternarbeit sowie der Vermittlung an soziale Dienste. Die 
Schulsozialarbeiter/innen (education welfare officer) sind zumeist angestellt bei den 
lokalen Schulbehörden und – im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz ‐ für 
mehrere Schulen zuständig. Die National Association of Social Workers in Education 
(NASW;
wurde bereits 1884 gegründet und unterstützt 
heute die fachliche Tätigkeit der Schulsozialarbeiter/innen mit Rundbriefen, 
Fortbildungen und Lobbyarbeit. (vgl. vor allem Huxtable/Bluth 2002; Blyth/Cooper 
2002, Rademacker 2004, Reischach 2005/2006). 
In den Niederlanden wurde die Schulsozialarbeit (Schoolmaatschappelijk Werk) in 
1945er Jahren initiiert. Die Schulsozialarbeit gehört zur schulischen 
Versorgungsstruktur und den zugehörigen „Schulbegleitungsdiensten“. Die 
„Schulbegleitungsdienste“ („Schoolbegeleidingsdiensten“) können sich auf eine 
explizite gesetzliche Grundlage (1989) stützen. Vorherrschend ist die freie 
Trägerschaft. Die freien Träger werden vom Ministerium und den Kommunen 
gefördert. Die Schulbegleitungsdienste setzen sich aus verschiedenen Professionen 
zusammen und beraten die Schulen in organisatorischen, curricularen, didaktischen 
und sozialen Fragen. Die Schulsozialarbeiter/innen werden unterstützt durch eine 
aktive Sektion „Schulsozialarbeit“ in der „Nederlandse Vereniging van 
Maatschappelijk Werkers“. (vgl. vor allem Nieslony 1997/1998/2004; Reischach 
2005/2006). 
In Deutschland kann die Schulsozialarbeit auf eine Tradition in der 
Schulkinderfürsorge zurückgreifen. Sie wurde in 1970er Jahren im Zuge der 
Bildungsreform initiiert und war (und ist) geprägt durch eine politische 
Überformung (Verbesserung der Bildungschancen) und eine mehr oder weniger 
ausgeprägte massive sozialpädagogische Schulkritik. Rechtlich betrachtet ist die 
Schulsozialarbeit eine kommunale Aufgabe (Jugendhilfe) wird aber aufgrund der 
begrenzten kommunalen Finanzen und der Bildungsverantwortung der 
Bundesländer auch durch die Länder (Schule) befristet unterstützt. Träger der 
Schulsozialarbeit sind oft Schulbehörde oder Jugendhilfeträger. 
Ausgewählte 
Beispiele: 
England,  
Niederlande, 
Deutschland, 
Schweiz und 
Parallelen zu 
Österreich 
England 
Niederlande 
Deutschland
1...,66,67,68,69,70,71,72,73,74,75 77,78,79,80,81,82,83,84,85,86,...146
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