DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Vorbereitung auf die Berufsschule 
Die Berufsschule in der Steiermark wird als lehrgangsmäßige Berufsschule mit einem durchgehenden 
Unterricht von mind. 8 Wochen pro Jahr geführt. 
Die Lehrausbildung wird als duale Ausbildung bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten, einerseits im 
Lehrbetrieb und andererseits in der Berufsschule, erfolgt. Die Ausbildung im Unternehmen soll für 
das Erlernen der beruflichen Fähigkeiten und der Schlüsselqualifikationen sorgen, die für die 
Ausübung des Berufes notwendig sind. Die Berufsschule vermittelt fachliches Grundwissen und 
ergänzt die betriebliche Ausbildung. Der Besuch der Berufsschule ist für jeden Lehrling verpflichtend. 
Berufsschule 
vermittelt fachtheoretisches Grundwissen 
erweitert die Allgemeinbildung 
fördert und ergänzt die betriebliche Ausbildung durch den berufsorientierten Unterricht 
unterstützt fachorientierte Fremdsprachenausbildung – aufbauend auf die Pflichtschule 
Anmeldung 
Nachdem der/die Lehrberechtigte den Lehrling in der Berufsschule angemeldet hat, wird der Lehrling 
schriftlich in die Schule einberufen. 
Pro Lehrjahr wird der/die Jugendliche mindestens einmal einberufen werden. 
Sobald man die Einberufung erhalten hat, darf der/die Lehrberechtigte den Termin nicht mehr 
verschieben und der Termin für den Besuch in der Berufsschule ist fixiert. 
Kosten 
Während des Besuches in der Berufsschule wird die Lehrlingsentschädigung weiterhin ausbezahlt. 
Falls der/die Jugendliche in einem Internat untergebracht werden muss, zahlt das Unternehmen 
diese Kosten für den Lehrling. Das Unternehmen kann dafür aber die Lehrlingsentschädigung 
einbehalten. Sind die Internatskosten höher als der Lohn, darf der Differenzbetrag nicht angerechnet 
werden. Bleibt etwas übrig, wird der Rest ausbezahlt. Am Besten man klärt das im Vorfeld mit dem 
Unternehmen ab.
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