DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Auflösungserklärung und Ende des Lehrverhältnisses 
Die schriftlich Auflösungserklärung muss dem Lehrling – ist dieser minderjährig auch dem/der 
gesetzlichen Vertreter/in – spätestens am letzten Tag des 11. bzw. des 23. Lehrmonats zugehen. Das 
Lehrverhältnis endet dann am letzten Tag des 12. bzw. des 24. Lehrmonats. 
Wird das Schriftstück per Post übermittelt, muss es entsprechend frühzeitig abgesendet werden. 
Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe oder die Übergabe mittels Boten. 
Insbesondere hat der/die Lehrlingsverantwortliche unverzüglich die Lehrlingsstelle über die 
außerordentliche Auflösung zu verständigen und 14 Tage nach Ende des Lehrverhältnisses die 
Berufsschule.  
Beispiel: 
Beginn des Lehrverhältnisses 
01.09. eines Jahres  
Mitteilung Auflösungsabsicht 
bis spätestens      
31.05. des Folgejahres 
Auftrag an Mediator 
bis spätestens 
30.06. des Folgejahres 
Ende des Mediationsverfahrens durch Zeitablauf 
27.07. des Folgejahres 
Schriftliche Auflösungserklärung 
bis spätestens 
31.07. des Folgejahres 
Ende des Lehrverhältnisses 
31.08. des Folgejahres
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