DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Auflösungserklärung und Ende des Lehrverhältnisses
Die schriftlich Auflösungserklärung muss dem Lehrling – ist dieser minderjährig auch dem/der
gesetzlichen Vertreter/in – spätestens am letzten Tag des 11. bzw. des 23. Lehrmonats zugehen. Das
Lehrverhältnis endet dann am letzten Tag des 12. bzw. des 24. Lehrmonats.
Wird das Schriftstück per Post übermittelt, muss es entsprechend frühzeitig abgesendet werden.
Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe oder die Übergabe mittels Boten.
Insbesondere hat der/die Lehrlingsverantwortliche unverzüglich die Lehrlingsstelle über die
außerordentliche Auflösung zu verständigen und 14 Tage nach Ende des Lehrverhältnisses die
Berufsschule.
Beispiel:
Beginn des Lehrverhältnisses
01.09. eines Jahres
Mitteilung Auflösungsabsicht
bis spätestens
31.05. des Folgejahres
Auftrag an Mediator
bis spätestens
30.06. des Folgejahres
Ende des Mediationsverfahrens durch Zeitablauf
27.07. des Folgejahres
Schriftliche Auflösungserklärung
bis spätestens
31.07. des Folgejahres
Ende des Lehrverhältnisses
31.08. des Folgejahres