DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Auflösung des Lehrverhältnisses
Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Dienstverhältnis. Daher endet dieses normalerweise mit dem im
Lehrvertrag vereinbarten Zeitpunkt automatisch.
Gründe der Endigung des Lehrverhältnisses:
Vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit endet das Lehrverhältnis bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz
vollständig aufgezählter Endigungsgründe. Die Endigung tritt hier ohne besondere Willenserklärung
eines der Vertragsschließenden ein.
Diese Gründe sind:
•
Tod des Lehrlings
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Tod des/der Lehrlingsverantwortlichen, wenn kein Ausbilder vorhanden ist, es sei denn, er wird
ohne unnötigen Aufschub bestellt,
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rechtskräftige Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages durch Bescheid der
Lehrlingsstelle oder rechtskräftige Löschungsverfügung der Eintragung des Lehrvertrages durch
den Landeshauptmann,
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Erlöschen der Gewerbeberechtigung oder Ausschluss von der Lehrlingsausbildung,
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erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung durch den Lehrling, wobei das Lehrverhältnis
mit Ablauf der Woche endet, in der die Prüfung abgelegt wird.