DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
57/114 
Auflösung des Lehrverhältnisses 
Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Dienstverhältnis. Daher endet dieses normalerweise mit dem im 
Lehrvertrag vereinbarten Zeitpunkt automatisch.  
Gründe der Endigung des Lehrverhältnisses: 
Vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit endet das Lehrverhältnis bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz 
vollständig aufgezählter Endigungsgründe. Die Endigung tritt hier ohne besondere Willenserklärung 
eines der Vertragsschließenden ein.  
Diese Gründe sind: 
Tod des Lehrlings 
Tod des/der Lehrlingsverantwortlichen, wenn kein Ausbilder vorhanden ist, es sei denn, er wird 
ohne unnötigen Aufschub bestellt, 
rechtskräftige Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages durch Bescheid der 
Lehrlingsstelle oder rechtskräftige Löschungsverfügung der Eintragung des Lehrvertrages durch 
den Landeshauptmann,  
Erlöschen der Gewerbeberechtigung oder Ausschluss von der Lehrlingsausbildung,  
erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung durch den Lehrling, wobei das Lehrverhältnis 
mit Ablauf der Woche endet, in der die Prüfung abgelegt wird.
1...,47,48,49,50,51,52,53,54,55,56 58,59,60,61,62,63,64,65,66,67,...114