DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Die Höhe der Internatskosten findet man im Internet unter
Wenn der/die Jugendliche täglich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt um zur Berufsschule zu 
kommen, hat er/sie Anspruch auf die Lehrlingsfreifahrt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 19,60 €. 
Den Antrag und Erlagschein erhält man bei den Verkehrsunternehmen, der AK‐Jugend und der 
Wirtschaftskammer. 
Schulfreie Zeiten 
Während der schulfreien Zeit, wenn ein Schultag entfällt, muss der Lehrling grundsätzlich arbeiten 
gehen, wenn die Wegzeit zwischen Berufsschule und Unternehmen es zulässt.  
Erkrankung, Behördenwege, Arztbesuche und Ähnliches sind der Schule, sowie auch dem Lehrbetrieb 
zu melden. 
Quelle: AK Broschüre Berufsschule, Bearbeitung: STVG 
Nähere Auskünfte erteilt auch die Lehrlingsstelle der WKO, zu erreichen unter: 
Lehrlingsstelle Steiermark 
Körblergasse 111–113, 8021 Graz 
Leitung: 
Dr. Gottfried Krainer 
Telefon: 
0316 / 601 352 
E‐Mail: 
  
Internet:  www.wko.at/stmk/lehrlingsstelle/
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