DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473
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Die Höhe der Internatskosten findet man im Internet unter
Wenn der/die Jugendliche täglich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt um zur Berufsschule zu
kommen, hat er/sie Anspruch auf die Lehrlingsfreifahrt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 19,60 €.
Den Antrag und Erlagschein erhält man bei den Verkehrsunternehmen, der AK‐Jugend und der
Wirtschaftskammer.
Schulfreie Zeiten
Während der schulfreien Zeit, wenn ein Schultag entfällt, muss der Lehrling grundsätzlich arbeiten
gehen, wenn die Wegzeit zwischen Berufsschule und Unternehmen es zulässt.
Erkrankung, Behördenwege, Arztbesuche und Ähnliches sind der Schule, sowie auch dem Lehrbetrieb
zu melden.
Quelle: AK Broschüre Berufsschule, Bearbeitung: STVG
Nähere Auskünfte erteilt auch die Lehrlingsstelle der WKO, zu erreichen unter:
Lehrlingsstelle Steiermark
Körblergasse 111–113, 8021 Graz
Leitung:
Dr. Gottfried Krainer
Telefon:
0316 / 601 352
E‐Mail:
Internet: www.wko.at/stmk/lehrlingsstelle/