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niederer und höherer Ordnung, die in systematischer Aufeinanderfolge
den ideellen Bauplan der Volkswirtschaft ausmachen. Diesen wirklich
zu schildern und zu zergliedern ist Aufgabe einer volkswirtschaftlichen
L e i s t u n g s l e h r e u n d P h ä n o m e n o l o g i e , welche vor
die bisher fast allein ausgebildete L e i s t u n g s g r ö ß e n o d e r
W e r t - u n d P r e i s l e h r e gestellt werden müßte. Eine solche
Leistungslehre muß zum S c h e m a t i s m u s des lebendigen
Fortganges der Leistungen weiterschreiten, um den verrichtsamen
Kreislauf der Wirtschaft zu erkennen. Das fertige Gebäude dieser
Leistungs- oder Verrichtungslehre würde ein ähnliches, aber allerdings
unendlich vielfältigeres Bild geben als das „tableau econo- mique“
Quesnays. Die Leistungslehre ist Kategorienlehre der Wirtschaft aller
Zeiten und gilt für Steinzeit, Altertum, Mittelalter ebenso wie für die
„freie Verkehrswirtschaft“ und den Bolschewismus und vermag auch
jede geschichtliche Konkretisierung in sich aufzunehmen. Die
Leistungslehre
hat,
als
Schematismus
gefaßt,
einen
übergeschichtlichen, ewigen Gehalt, sie gilt für alle Wirtschaftsstufen,
gilt für alle Wirtschaftsgesinnungen, sie ist reine, absolute
Wirtschaftslehre.
§ 24. Rückschau über die gesamte Lehre von den
Grundbegriffen
Fassen wir die Ergebnisse unserer Untersuchung schematisch
zusammen, so ergeben sich:
A.
Als a l l g e m e i n s t e G r u n d b e g r i f f e :
1.
Die Leistungselemente: aktives und passives Mittel oder
Handlung und Gut (die jeweils nur in Gegenseitigkeit entstehen
können).
2.
Die Leistungsgröße oder Wert und Preis mit ihren Kategorien.
3.
Die Arten der Leistungen: Gebrauchsleistung; mittelbare oder
Kapitalleistung; negative Kapitalleistung; Kapitalleistung höherer
Ordnung; Vorleistung; und endlich die Rücklage auf Grund des
Vermögens zu vielen Arten des Leistens (Vielfachheit und
Vertretbarkeit der Leistungen).
4.
Die Leistungs- / abfolge: Zielnähe und Zielferne sowie die
Stufenfolgen vor dem Markt und auf dem Markt.
5.
Die Leistungsbeeinflussung: Wettbewerb und organisatorische
Gewalt.