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192
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6.
Als allgemeine Erfolgskategorie ergab sich der Begriff der
wirtschaftlichen Fruchtbarkeit oder Produktivität.
B.
Als G r u n d b e g r i f f e d e r A u s g l i e d e r u n g s -
o r d n u n g ergaben sich: die Teilganzen und Stufen
1
.
C.
Als G r u n d b e g r i f f e
d e r
G e s t a l t u n g -
s l e h r e ergaben sich: das Gebilde (1), welches als Stufe
(Unterganzheit)
ein
verhältnismäßig
selbständiger
Geltungszusammenhang vieler Leistungen und Leistungszweige ist.
Alle Gebilde, und überhaupt alle leistungsartigen Erscheinungen,
unterschieden wir ferner als einwurzelige (monogenetische, letzte
Glieder) und vielwurzelige (polygenetische, höhere Ganzheiten). Als
das Baugesetz des Gebildes ergab sich die einfache Entsprechung (2),
von der sich die Vorbildlichkeit oder schöpferische Entsprechung (3),
ein Sonderfall von Ebenbildlichkeit, unterscheidet. Als Lebensgesetz
des Gebildes ergab sich die Wiederholung oder der Kreislauf (4, auch
„Periodizität“), der dann als Umschlagzeit oder Wirtschaftsperiode (5)
Ausdruck der Zeiteigenschaft (5 a) der Gebilde und Leistungen ist; als
Kategorie der Neuherstellung der Entsprechung ergab sich die
Umgliederung (6); als Störung der Entsprechung beziehungsweise als
Inbegriff gewaltsamer Verschiebungsvorgänge des Gebildes höherer
Ordnung ergab sich die Krise (7).
In den einwurzeligen Gebilden spielen sich jene Leistungen ab,
deren Arten oben genannt wurden. In den kongregalen oder v i e l -
w u r z e l i g e n E r s c h e i n u n g e n fanden wir überdies: das
vielwurzelige Gebilde, das aus Mangel an unvermittelter Einheit ein
Gebilde „höherer Ordnung“ (1 a) ist. Als Gebilde höherer Ordnung ist
es durch die Kategorie der Vermittlung (8) der in ihm stufenweise
enthaltenen Untergebilde (besonders der monogenetischen)
bezeichnet. Das Gefüge der Gebilde höherer Ordnung fanden wir
bestimmt durch: Entsprechung kraft Leistungswechsel (9), die
Voraussetzungen des Leistungswechsels sind wieder Arbeitsteilung
und verhältnismäßige Zielverschiedenheit. Die Leistungen des
Gebildes höherer Ordnung zeigten sich als „Leistungen höherer
Ordnung“ (10); im Gebilde höherer Ordnung selbst war enthalten die
„übergreifende Leistung“ (11), das ist jene Leistung der Handlungen
und Güter, die durch Leistungswechsel entsteht.
1
Siehe oben S. 111 ff., 204 ff. und 223 ff.