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des Heizers und Maschinisten ist also in diesem Verhältnis ein Gut, die Arbeit des

Drehers hingegen aktives, führendes Mittel selber, kein Gut.

Zweiter Fall. Dieses Verhältnis ändert sich im nächsthöheren Leistungsgebilde, der

Werkstätte. Diese enthält, als Ganzes gesehen, so nehmen wir an, mehrere Drehbänke,

Bohrmaschinen, Hobelmaschinen und dergleichen. Passive Elemente sind die Rohstoffe

und Arbeitsstücke, die Werkzeugmaschinen, die hinter ihnen stehenden Transmissionen

und Bewegungsmaschinen samt ihrer Bedienungsmannschaft (Heizer, Maschinisten);

ferner aber: die Dreher, Bohrer, Hobelarbeiter samt Hilfsarbeitern. Dagegen ist aktives

Element nur: die Arbeit des Werkstättenleiters.

Dritter Fall. Nun das abermals nächsthöhere Leistungsgebilde, die ganze Fabrik. Wir

nehmen an, sie sei eine Maschinenfabrik, enthaltend mehrere derartige Werkstätten und

Abteilungen, ein Konstruktionsbüro und ein Kontor. In dieser Fabrik als Ganzes gesehen

sind passive Elemente: sämtliche Gebäude, Rohstoffe, Hilfsstoffe und Arbeitsstücke;

sämtliche Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel; aber auch: sämtliche

Arbeitsleistungen der Arbeiter, Beamten und Leiter; sämtliche Rechte (z. B. Patente,

Konzessionen) und Verhältnisse (wie Ruf der Firma, der unter anderem den Kredit

beeinflußt); im besonderen noch: sämtliche/geheimen Verfahren und Kenntnisse, sofern

sie nicht den einzelnen Arbeitskräften (als mit ihnen unlösbar verknüpft) zugerechnet

werden. A k t i v e s Element ist für dieses Ganze nur die unternehmende Arbeit, die

zur Schöpfung und Erhaltung des Betriebes geleistet wird! Diese unternehmende, dann

in weiterem Sinn zugleich organisierende Arbeit wird geleistet vom Unternehmer selbst

oder seinem Direktor und von allen jenen in der Fabrik Beschäftigten, die ganz oder in

gewissen Leistungen als Vertreter (spezifisches Organ) des Unternehmers zu betrachten

sind. Dies sind alle diejenigen Arbeitskräfte, welche in gewissem Umfange

organisierende, erstmalige, selbständige Unternehmer und Organisationsarbeit leisten,

also vor allem: die Agenten und Reisenden, sofern sie Bestellungen beschaffen, die

kaufmännischen Berater, die selbständig konstruierenden Ingenieure, endlich auch die

selbständig organisierenden Betriebs- und Abteilungsleiter (nach Maßgabe ihrer als

Fortsetzung spezifischer Unternehmertätigkeit zu denkenden Leistung). Deren aller

Arbeit ist im Betrieb immer so weit aktiv, führend, s o f e r n s i e b e g r i f f l i c h

d e m o b e r s t e n L e i t e r z u g e r e c h n e t w e r d e n m u ß . Und dieser

leistet ja nicht nur kaufmännische Unternehmerarbeit, sondern auch

betriebsorganisatorische und wirtschaftlich-technisch-schöpferische („kalkulatorische“)

Arbeit.

Vierter Fall: Die Unternehmung kann in das noch höhere System von Leistungen,

„Kartell“, eingegliedert gedacht werden. Es sind dann passive Elemente: sämtliche

Unternehmungen mit all ihren Bestandteilen, sofern sie unter die Verfügungen der

Kartelleitung fallen. Umfaßt die Kartellierung alle wesentlichen Momente der

Unternehmung, so daß sie das Gepräge einer Fusion anzunehmen strebt, so verhalten

sich die einzelnen Fabriken zum Kartell ähnlich wie die Werkstätten und Abteilungen

in der Unternehmung zur Fabrik. Die einzelnen Unternehmungen sinken dann zu

Abteilungen des Ganzen herab. Sie sind mit allem ihrem lebenden und toten Inventar

passive Mittel in der Hand der Kartelleitung, welche grundsätzlich das einzige aktive

Element bleibt. Auch