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des Heizers und Maschinisten ist also in diesem Verhältnis ein Gut, die Arbeit des
Drehers hingegen aktives, führendes Mittel selber, kein Gut.
Zweiter Fall. Dieses Verhältnis ändert sich im nächsthöheren Leistungsgebilde, der
Werkstätte. Diese enthält, als Ganzes gesehen, so nehmen wir an, mehrere Drehbänke,
Bohrmaschinen, Hobelmaschinen und dergleichen. Passive Elemente sind die Rohstoffe
und Arbeitsstücke, die Werkzeugmaschinen, die hinter ihnen stehenden Transmissionen
und Bewegungsmaschinen samt ihrer Bedienungsmannschaft (Heizer, Maschinisten);
ferner aber: die Dreher, Bohrer, Hobelarbeiter samt Hilfsarbeitern. Dagegen ist aktives
Element nur: die Arbeit des Werkstättenleiters.
Dritter Fall. Nun das abermals nächsthöhere Leistungsgebilde, die ganze Fabrik. Wir
nehmen an, sie sei eine Maschinenfabrik, enthaltend mehrere derartige Werkstätten und
Abteilungen, ein Konstruktionsbüro und ein Kontor. In dieser Fabrik als Ganzes gesehen
sind passive Elemente: sämtliche Gebäude, Rohstoffe, Hilfsstoffe und Arbeitsstücke;
sämtliche Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel; aber auch: sämtliche
Arbeitsleistungen der Arbeiter, Beamten und Leiter; sämtliche Rechte (z. B. Patente,
Konzessionen) und Verhältnisse (wie Ruf der Firma, der unter anderem den Kredit
beeinflußt); im besonderen noch: sämtliche/geheimen Verfahren und Kenntnisse, sofern
sie nicht den einzelnen Arbeitskräften (als mit ihnen unlösbar verknüpft) zugerechnet
werden. A k t i v e s Element ist für dieses Ganze nur die unternehmende Arbeit, die
zur Schöpfung und Erhaltung des Betriebes geleistet wird! Diese unternehmende, dann
in weiterem Sinn zugleich organisierende Arbeit wird geleistet vom Unternehmer selbst
oder seinem Direktor und von allen jenen in der Fabrik Beschäftigten, die ganz oder in
gewissen Leistungen als Vertreter (spezifisches Organ) des Unternehmers zu betrachten
sind. Dies sind alle diejenigen Arbeitskräfte, welche in gewissem Umfange
organisierende, erstmalige, selbständige Unternehmer und Organisationsarbeit leisten,
also vor allem: die Agenten und Reisenden, sofern sie Bestellungen beschaffen, die
kaufmännischen Berater, die selbständig konstruierenden Ingenieure, endlich auch die
selbständig organisierenden Betriebs- und Abteilungsleiter (nach Maßgabe ihrer als
Fortsetzung spezifischer Unternehmertätigkeit zu denkenden Leistung). Deren aller
Arbeit ist im Betrieb immer so weit aktiv, führend, s o f e r n s i e b e g r i f f l i c h
d e m o b e r s t e n L e i t e r z u g e r e c h n e t w e r d e n m u ß . Und dieser
leistet ja nicht nur kaufmännische Unternehmerarbeit, sondern auch
betriebsorganisatorische und wirtschaftlich-technisch-schöpferische („kalkulatorische“)
Arbeit.
Vierter Fall: Die Unternehmung kann in das noch höhere System von Leistungen,
„Kartell“, eingegliedert gedacht werden. Es sind dann passive Elemente: sämtliche
Unternehmungen mit all ihren Bestandteilen, sofern sie unter die Verfügungen der
Kartelleitung fallen. Umfaßt die Kartellierung alle wesentlichen Momente der
Unternehmung, so daß sie das Gepräge einer Fusion anzunehmen strebt, so verhalten
sich die einzelnen Fabriken zum Kartell ähnlich wie die Werkstätten und Abteilungen
in der Unternehmung zur Fabrik. Die einzelnen Unternehmungen sinken dann zu
Abteilungen des Ganzen herab. Sie sind mit allem ihrem lebenden und toten Inventar
passive Mittel in der Hand der Kartelleitung, welche grundsätzlich das einzige aktive
Element bleibt. Auch