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[197/198]

hier wird nicht der Kartelldirektor oder der leitende Ausschuß die einzige aktive

(unternehmende, organisierende, leitende) Arbeit leisten, sondern aktiv bleibt alle jene

Arbeit, welche begrifflich der obersten Kartelleitung zugerechnet werden muß und die

sich also wieder bis zum Agenten, ja bis zum Betriebs- und Werkstättenleiter herunter

erstrecken kann.

Fünfter Fall. Das Leistungssystem der selbständigen Einzelunternehmung sowohl wie

des Kartells findet nun seine weitere Eingliederung in die übergeordneten Kredit- und

Verkehrsbeziehungen, das heißt in das Bank-, Börsen- und Verkehrswesen der

Volkswirtschaft, und schließlich die Eingliederung in das Gebilde höchster Ordnung, die

Volkswirtschaft, besonders in die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife: die

wirtschaftlichen Leistungen von Rechtsordnung, Steuerordnung, Post, Telegraphie,

Eisenbahn und sonstigem Verkehrswesen, der allgemeinen Verwaltung und des

Schulwesens; endlich die Eingliederung in die zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie

besonders in den Handelsverträgen zum Ausdruck kommen.

/

In alle diese Verhältnisse findet sich eine Unternehmung oder ein

Unternehmungskomplex (Kartell) eingesponnen. Es ist nicht gleichgültig, ob eine

Unternehmung in einem Lande mit einer guten Bank- und Kreditorganisation, mit einem

guten Währungswesen, Handels- und Wechselrecht, guter Steuerordnung, vernünftig

vorbereiteten Handelsverträgen sich befindet oder in einem Lande, in welchem all diese

Dinge nicht gut bestellt sind. Deren Leistungen sind zunächst aktive, führende

Leistungen: sie schalten und walten mit den Unternehmungen wie mit gegebenen

passiven Elementen, das heißt, sie s i n d d a s o b e r s t e a k t i v e E l e m e n t

i m g e s a m t e n W i r t s c h a f t s k ö r p e r .

Gerade hier aber macht sich die bloß beziehungsweise Art, die Relativität des aktiven

oder passiven Wesens der leistenden Elemente bemerkbar: Auch die Unternehmungen

schalten mit der gegebenen, einmal geleisteten Arbeit jener organisierenden Kräfte

(Bankwesen, Verwaltung) wie mit passiven Elementen, so daß auch diese Arbeit

gleichsam versachlicht der Unternehmertätigkeit als passives Element zur Verfügung

steht. In den Gemeinsamkeitsreife verleihenden Leistungen (man denke an die von List

seinerzeit so sehr in den Vordergrund gerückten „Produktivkräfte“ oder

„Vorbedingungen“ der Wirtschaft) liegt eben beides: s o w o h l d i e a l l e n

v o r a n g e h e n d e A k t i v i t ä t , d e r A r b e i t s c h a r a k t e r , w i e

d i e a l l e n d i e n e n d e P a s s i v i t ä t d e s G e l e i s t e t e n , d e r

G u t c h a r a k t e r . Die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife als die Volkswirtschaft

organisierend sind aktiv, sind Arbeit; als jeweilige Wirtschaftsmittel, von denen die

einzelne Unternehmung Gebrauch macht, sind sie Gut!

Das Ergebnis dieser Betrachtung ist: daß zwar Arbeit und Gut als

passive und aktive Elemente sich abscheiden; aber nur für die

unbedingten oder Sachgüter gilt, daß sie notwendig und immer als

Güter sich im wirtschaftlichen Lebensablauf benehmen; hingegen gilt

von allen aktiven Elementen, daß sie bedingungsweise Güter werden

können: sofern sie sich jeweils höheren Leistungen gegenüber als

passive Elemente benehmen. Gut ist meist nur etwas Be-