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hier wird nicht der Kartelldirektor oder der leitende Ausschuß die einzige aktive
(unternehmende, organisierende, leitende) Arbeit leisten, sondern aktiv bleibt alle jene
Arbeit, welche begrifflich der obersten Kartelleitung zugerechnet werden muß und die
sich also wieder bis zum Agenten, ja bis zum Betriebs- und Werkstättenleiter herunter
erstrecken kann.
Fünfter Fall. Das Leistungssystem der selbständigen Einzelunternehmung sowohl wie
des Kartells findet nun seine weitere Eingliederung in die übergeordneten Kredit- und
Verkehrsbeziehungen, das heißt in das Bank-, Börsen- und Verkehrswesen der
Volkswirtschaft, und schließlich die Eingliederung in das Gebilde höchster Ordnung, die
Volkswirtschaft, besonders in die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife: die
wirtschaftlichen Leistungen von Rechtsordnung, Steuerordnung, Post, Telegraphie,
Eisenbahn und sonstigem Verkehrswesen, der allgemeinen Verwaltung und des
Schulwesens; endlich die Eingliederung in die zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie
besonders in den Handelsverträgen zum Ausdruck kommen.
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In alle diese Verhältnisse findet sich eine Unternehmung oder ein
Unternehmungskomplex (Kartell) eingesponnen. Es ist nicht gleichgültig, ob eine
Unternehmung in einem Lande mit einer guten Bank- und Kreditorganisation, mit einem
guten Währungswesen, Handels- und Wechselrecht, guter Steuerordnung, vernünftig
vorbereiteten Handelsverträgen sich befindet oder in einem Lande, in welchem all diese
Dinge nicht gut bestellt sind. Deren Leistungen sind zunächst aktive, führende
Leistungen: sie schalten und walten mit den Unternehmungen wie mit gegebenen
passiven Elementen, das heißt, sie s i n d d a s o b e r s t e a k t i v e E l e m e n t
i m g e s a m t e n W i r t s c h a f t s k ö r p e r .
Gerade hier aber macht sich die bloß beziehungsweise Art, die Relativität des aktiven
oder passiven Wesens der leistenden Elemente bemerkbar: Auch die Unternehmungen
schalten mit der gegebenen, einmal geleisteten Arbeit jener organisierenden Kräfte
(Bankwesen, Verwaltung) wie mit passiven Elementen, so daß auch diese Arbeit
gleichsam versachlicht der Unternehmertätigkeit als passives Element zur Verfügung
steht. In den Gemeinsamkeitsreife verleihenden Leistungen (man denke an die von List
seinerzeit so sehr in den Vordergrund gerückten „Produktivkräfte“ oder
„Vorbedingungen“ der Wirtschaft) liegt eben beides: s o w o h l d i e a l l e n
v o r a n g e h e n d e A k t i v i t ä t , d e r A r b e i t s c h a r a k t e r , w i e
d i e a l l e n d i e n e n d e P a s s i v i t ä t d e s G e l e i s t e t e n , d e r
G u t c h a r a k t e r . Die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife als die Volkswirtschaft
organisierend sind aktiv, sind Arbeit; als jeweilige Wirtschaftsmittel, von denen die
einzelne Unternehmung Gebrauch macht, sind sie Gut!
Das Ergebnis dieser Betrachtung ist: daß zwar Arbeit und Gut als
passive und aktive Elemente sich abscheiden; aber nur für die
unbedingten oder Sachgüter gilt, daß sie notwendig und immer als
Güter sich im wirtschaftlichen Lebensablauf benehmen; hingegen gilt
von allen aktiven Elementen, daß sie bedingungsweise Güter werden
können: sofern sie sich jeweils höheren Leistungen gegenüber als
passive Elemente benehmen. Gut ist meist nur etwas Be-