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Was Dienstboten, Kellner, Schauspieler, Staatsmänner und ähnliche
Berufe jährlich hervorbringen, unterscheidet sich in nichts von den
Leistungsergebnissen jener Handwerker, welche rasch aufgebrauchte
Genußgüter hervorbringen, wie z. B. der Bäcker, Gastwirte,
Limonadefabriken, Zuckerbäcker und so fort. Es ist eine ganz äußerliche
Vorstellung, daß der Dienstbote sein Einkommen vom Dienstgeber, der
Schauspieler seines vom Zuhörer ableite. Dienstboten und Schauspieler
verkaufen ihre Leistungen nicht anders als Schuster und Schneider.
Jenen Anschein kann höchstens die äußere Form des Kaufes
verursachen. Der Dienstbote verkauft nämlich seine Arbeitsergebnisse
im Ganzen und großenteils gegen Naturallohn, statt jede Leistung
einzeln auf dem Markte zu verkaufen. Wenn der Kuchen vom
Zuckerbäcker, die Teppichreinigung vom Klopfwerk, die
Wäschereinigung von der Waschanstalt gekauft wird, statt vom
Dienstboten, dann zeigt sich deutlich, daß dieselben Leistungen, die
man von Dienstboten in Bausch und Bogen kauft, auch einzeln ein
marktfähiges Gut mit bestimmten Preisen sind. Das Teppichklopfwerk
gehört zu den Erzeugern genausogut wie derjenige, der ihm seine
Leistung ab- / kauft; also ist auch der Dienstbote genausogut ein
Erzeuger wie derjenige, dem er seine Leistungen in Bausch und Bogen
verkauft. Ebensowenig ferner wie der Schuster sein Einkommen von
dem des reichen Bauern „ableitet“, sondern mit ihm Arbeitsergebnisse
tauscht, ebensowenig leitet der Dienstbote sein Einkommen vom
Dienstgeber ab, vielmehr vom Verkauf seiner Arbeitsleistungen. Die
Einkommen des Schusters, des Bauern und der bei ihnen verdungenen
Dienstboten — alle sind sie gleich ursprünglich, alle beruhen sie auf
Tausch und Verkauf eigener Leistungen.
Genau dasselbe gilt von anderen Berufen, die gleichfalls mehr
persönliche Dienstleistungen als dauerhafte Erzeugnisse hervorbringen.
Was man in Konzerten hört, was man in Schauspielhäusern sieht, was
man in Romanbüchern liest, was man vom Rechtsanwalt, Richter, Arzt
sich raten und leisten läßt — es sind alles passive Mittel für Ziele, Güter,
die als Teile des Jahreserzeugnisses der Volkswirtschaft verkauft und
gekauft, hervorgebracht und genossen werden. Insofern Ärzte,
Rechtsanwälte, Schauspieler, Dienstboten, Staatsmänner Leistungen
hervorbringen, die als Mittel für Ziele dienen, sind sie nicht etwa als
Zweckqualitäten anzusehen, z. B. als „Recht“, „Kunst“, „Wissenschaft“,
denn als solche dürfen ja auch nicht die Sachgüter angesehen werden (z.
B. Nahrungsmittel nicht als Che