S e c h s t e r A b s c h n i t t
Die Baugesetze der Gesellschaft nach individualistischer
Auffassung oder die obersten politischen Grundsätze des
Individualismus
Aus der Art, wie Gesellschaft und Staat erklärt oder ihrem Wesen nach
gebaut, beschaffen gedacht werden, ergeben sich auch die allgemeinsten
Baugesetze, die zugleich zu obersten politischen Grundsätzen werden. Sie
sind nicht subjektiven, willkürlichen Bestrebungen entsprungen, sondern
entsprechen der Ansicht des Individualismus vomWesen der Gesellschaft.
Diese Baugesetze und ihre politischen Folgerungen werden unten
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im
Vergleich mit den universalistischen eingehender betrachtet werden. Hier
ist nur eine kurze Übersicht am Platze.
I. Die Freiheit des Einzelnen
Wie der tragende Begriff des Individualismus der Einzelne ist, so die
Freiheit des Einzelnen sein erster politischer Grundsatz; denn „Freiheit“
geht unmittelbar / und notwendig aus der Selbstgenugsamkeit des
Einzelnen hervor. Die Begründung der Freiheit kann man im
verneinenden und im auf bauenden Sinne geben:
(1) Alle Bindung des Einzelnen ist Fessel, ist eine Hemmung seiner
geistigen Selbstwüchsigkeit. „Zwang“ heißt daher grundsätzlich:
Beengung, Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung des Einzelnen.
Freiheit in jeder Form wird daher erstrebt: Vereins- und
Versammlungsfreiheit, Presse- und Redefreiheit, Religionsfreiheit, Berufs-
und
Gewerbefreiheit,
Wanderfreiheit,
Handelsfreiheit,
sogar
Wucherfreiheit wurde vom älteren Liberalismus verkündet, überall nur
„Freiheit“ — und die einzige Schranke ist die Rücksicht auf den Urvertrag,
das heißt auf die Freiheit des andern innerhalb von
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Siehe zweites Hauptstück, S. 125 ff.