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der Wiederkehr von Handlungen bezieht: das veranstaltende oder

organisierende Handeln. Veranstaltung ruft anderes Handeln her-

vor und bestimmt es, die Schulorganisation z. B. die Handlungen,

die zum Lernen führen. Darum ist es ein H a n d e l n h ö h e r e r

O r d n u n g . Sofern es aber doch nicht Selbstzweck ist (wenn auch

schöpferisch), kann es immerhin auch als H i l f s V o r g a n g h ö -

h e r e r Ordnung bestimmt werden. — Das Gebilde des ver-

anstaltenden Handelns heißt Anstalt oder Organisation. Beispiele

für Gebilde veranstaltenden Handelns sind: Verbände, Kirche, Staat,

Familie.

Das Wesen der Genossenschaft ist mechanisches Ineinandergreifen

der Handlungen. Dazu bedarf es als Hilfsvorgang der Mitteilung

nicht. Dies klingt überraschend, aber Mitteilung dient der geistigen

Gemeinschaftsbildung, Gemeinschaft ist G r u n d l a g e der (han-

delnden) Genossenschaft. So ist Mitteilung zwar ein praktisch un-

entbehrlicher, aber nur ein m i t t e l b a r e r Hilfsvorgang der

Vergenossenschaftung. / Dagegen gehört das organisierende Han-

deln unmittelbar der Vergenossenschaftung an, obwohl es zuletzt

auf die geistige Grundlage des Handelns wirkt.

Zu den bisher behandelten Arten des Handelns kommt noch das gegensätz-

liche oder feindselige Handeln hinzu (Wettbewerb, Kampf), das aber keine

fruchtbare Verbindung eingeht, keine eigentliche Vergenossenschaftung und kein

Gebilde erzeugt

1

.

Als eine höhere Stufe der Veranstaltung oder Organisierung ist

noch jene zu unterscheiden, die auf die Ermöglichung (oder Unter-

drückung) organisierenden Handelns geht: die Vorsorge für organi-

sierendes Handeln, wie sie namentlich in der P o l i t i k u n d

S t a a t s t ä t i g k e i t vorliegt.

Dafür ein Beispiel. Die politische Tätigkeit, die zu einem Krankenkassengesetz

führt, schafft nur die Bedingungen und die Vorsorge für diese Anstalten. Der

Politiker und Staatsmann organisiert die Krankenkasse nicht selbst, das tut der

Kassendirektor und Vorstand; er organisiert nur ihre Organisierung.

Das politische Handeln ist ein gleichgerichtetes Handeln vieler

Einzelner, z. B. der Wähler, die zur Urne gehen, der Abgeordneten

einer Partei, die abstimmen. Diesen Vorgang nennen wir: Ver-

1

Darüber siehe unten sechstes Hauptstück, S. 473 ff.