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che Handlungen vollziehen, damit notwendig gemeinsame Ziele,
„Interessen“ haben, und zwar in den B e d i n g u n g e n , welche
sie für diese gleichartigen Handlungen in der Gesellschaft finden. /
Wir haben nun zuerst das gleichartige Handeln, dann die Bünd-
nisse, dann ihr Handeln zu untersuchen.
I.
Die nicht als Bündnisse organisierten Systeme gleichartigen Han-
delns: Massenzusammenhänge; die sogenannte Klasse
Die wichtigsten „Systeme“ gleichartigen Handelns, welche nur
lose, nicht durchgängig (nicht als eigene Bündnisse) organisiert
sind, ergeben sich einfach aus der Einteilung der Bedingungen des
Handelns. Wo diese gleich sind, ist auch das Handeln ein gleiches.
Hier sind innere und äußere Bedingungen zu unterscheiden. Die
Unterscheidung dieser ist naturgemäß sehr schwankend. Schließt
man sich an herkömmliche Gruppierungen an, so ergibt sich etwa
folgende Einteilung:
(1)
Das gleichartige berufliche Handeln oder die wirtschaftlichen Berufs-
stände, Berufsklassen, wozu auch freie Berufe, Krieger und Priester zählen.
(2)
Die Besitzstände oder Besitzklassen, etwa: Großbesitz, Mittelbesitz, Klein-
besitz, Besitzlose, Lumpenproletarier.
(3)
Die Gesellschaftsstände oder Klassen im engeren Sinn, nämlich unter
gesellschaftlichem Gesichtspunkte. Sie scheiden sich vor allem nach den V e r -
r i c h t u n g e n , d i e s i c h a u s d e n g r u n d s ä t z l i c h e n S a c h e r -
f o r d e r n i s s e n e i n e r K u l t u r e r g e b e n , wofür die uralte Scheidung
von Lehrstand, Wehrstand, Nährstand ein Beispiel bietet; ferner nach abhän-
giger oder unabhängiger Stellung im wirtschaftlichen Beruf in: Unternehmer
(große, mittlere, kleine), Arbeiter (qualifizierte, gelernte, angelernte, ungelernte),
Angestellte, Beamte, Offiziere, Unternehmer mit besonderen Standesgesetzen
(Ärzte, Rechtsanwälte), welche alle wieder viele innere Abstufungen zeigen.
(4)
Die Bildungsstände (von den akademisch Gebildeten herab bis zum
Analphabeten). — Daneben wäre noch eine Einteilung nach der Bildungsfähigkeit
oder Begabung sehr wichtig, weil hieraus ebenfalls, eine gewisse Grundlage glei-
cher Bildung vorausgesetzt, gleichartiges Handeln folgt.
(5)
Innerhalb gewisser Bildungsinhalte, wie praktischer Betätigungen, sind
von Bedeutung die „Richtungen“ oder „Schulen“, so in den Gemeinschaften
der Politik usw., Katholiken und Protestanten in der Religion, Realisten und
Idealisten in der Philosophie, induktive und deduktive Richtungen in der
Kunst sind einige Beispiele hierzu.
(6)
Besondere Bedeutung haben jene gleichartigen Lebensverhältnisse, die
aus Familiengleichheit hervorgehen: Elternschaft, Kindschaft, Brüderschaft, Schwe-
sternschaft, Verwandtschaft, Stammesgemeinschaft, Landsmannschaft, die selber
wieder durch Geschlecht, Alter gegliedert sind.