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[402/403]

tik also nicht. Dagegen ist „Vertretung“ — im Kriege nicht in glei-

cher Weise möglich wie in der Politik.

Die Tätigkeit im Kriege ist an u n m i t t e l b a r e s M i t t u n

gebunden. Die Krieger müssen alle wirklich mitkämpfen; sie kön-

nen / sich nicht vertreten lassen. Hinter einem politischen Ab-

geordneten stehen tausend Wähler, die Soldaten können das Schla-

gen nicht dem Feldherrn überlassen. — Krieg geht also zwar gleich

der Politik von Bündnissen aus, muß sich aber, im Gegensatz zur

Politik, auch in Bündnisform, nämlich als gleichgerichtetes Handeln

vieler, vollziehen. — In einem mittelbaren Sinne ist freilich auch

hier Vertretung möglich, sofern nämlich nicht die verbündeten In-

teressenten selbst es sein müssen, die den Kampf ausfechten. Sie kön-

nen ihn anderen übertragen, was auch stets in weitem Maße ge-

schieht und vielfach gar nicht anders möglich ist. Den grellsten Fall

von Vertretung zeigt das S ö l d n e r h e e r ; den gemildertsten das

Heer der allgemeinen Wehrpflicht; nur im Bürgerkrieg ist die Ver-

tretung noch mehr herabgemindert.

Die Gewalten endlich, die im kriegerischen Handeln zur Anwen-

dung kommen, sind gleichfalls andere als jene, welche die Politik

beherrschen; es sind nämlich nur die handgreiflichen Gewalten, Frei-

heitsberaubung, körperliche Verletzung oder Tötung.

Da die handgreiflichen Gewalten nur die Reihe jener andern Ge-

walten, die auf dem Gebiete der Politik wirksam sind, logisch ver-

vollständigen, so steht kriegerisches Handeln als stärkstes und letztes

Mittel hinter dem politischen Handeln. Das zeigt sich denn auch

darin, daß die politischen Unternehmungen (z. B. Wahlrechtskund-

gebungen) oft in gewalttätige Straßenkundgebungen übergehen.

Diese innigste Wesensverwandtschaft des Krieges mit aller Art

von P o l i t i k , die doch als verbündetes Handeln ganz unentbehr-

lich im Haushalte der Gesellschaft ist, ebenso seine Verwandtschaft

mit dem unorganisierten (unverbündeten) gegensätzlichen Handeln

der im Wettbewerb einander gegenüberstehenden einzelnen Indi-

viduen beweisen, wie wenig der Krieg aus dem Stile des gesellschaft-

lichen Lebens herausfällt, wie er im Gegenteil zu den grundsätz-

lichen Lebensäußerungen der Gesellschaft gehört. Der Krieg ist so-

mit, in diesem Lichte betrachtet, kein „Anachronismus“. Gerade in

unserer „fortgeschrittenen Zeit“ nicht. Denn keine Wirtschafts- und

Gesellschaftsordnung, so lange es eine Geschichte gibt, war je so