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Praktisch können es allerdings verschiedene Menschen mit ver-
schiedenen Eigenschaften und Gaben sein, welche die geistige und
die handelnde Aufgabe vorzugsweise verfolgen. Aber innerlich kann
auf die Dauer die Organisation dem Geiste der Gemeinschaft nicht
entgegenstehen. Beispiele bieten sich dem Beobachter in Hülle und
Fülle. Wer das Heer-, Finanz-, Eisenbahnwesen in Deutschland,
Österreich, Frankreich, Rußland betrachtet, findet treue Spiegelbil-
der des Lebens, nicht diese oder jene zufälligen, von Leitern, Mi-
nistern usw. abhängigen Gebilde. Das preußische Steuerwesen zeigt
aufs genaueste den preußischen Charakter an, und wer beobachtet,
wie in Deutschland dieselben Vorschriften im Norden und Süden,
im Osten und Westen recht verschieden „gehandhabt“ werden,
wird / nicht daran zweifeln können, daß in Wahrheit das Leben
sich seine Formen selber gibt. Will man daher das Wirken großer
Stifter richtig beurteilen, so muß man beachten, daß es nicht auf die
Anstalten, die sie schufen, ankommt, sondern auf den „Geist“ in
denselben, den sie wohl einfangen und stärken, aber nicht allein
schaffen konnten. Jene Stifter in der Geschichte waren erfolglos,
welche die Vergemeinschaftungsvorgänge, die sie veranstalten woll-
ten, nicht zu veranlassen vermochten. Sie waren erfolgreich, wenn
sie jene Vorgänge zu veranlassen oder, vorgefunden, innerlich zu
stärken vermochten — dieses letztere heißt aber: daß sie in die gei-
stigen Vergemeinschaftungsprozesse selbst als mächtige Erwecker
eingriffen. Unrichtig ist es darum, das Veranstalten als eine techni-
sche Aufgabe zu fassen, wo das Geistige Anfang und Ende ist. Die
großen Veranstalter sind notwendig große Erwecker, große Erzie-
her.
Um noch die wichtigste Folgerung daraus zu ziehen: das Verhält-
nis von Staat und Inhalt des Staatslebens, anders gesprochen das Ver-
hältnis von S t a a t s f o r m u n d K u l t u r ist als durchgängige
innere Einheit und Entsprechung zu beurteilen. Daß ein Volk despo-
tische, monarchische, republikanische Staatsform auf die Dauer wi-
der sein inneres Leben habe, widerspräche dem Grundsatze der
höheren Einheit der Gezweiung und ihrer Veranstaltung.
Von diesem Grundsatze haben Geschichts- und Gesellschaftswis-
senschaft noch viel zu lernen.
Das Verhältnis von Anstalt und Satzung, insbesondere Staat und
Recht, ist neuerdings umstritten. Wenn die Anstalt ein Inbegriff