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schwindenden Ausnahmen dasselbe erstrebt, wo Begriff für Begriff
und schließlich das ganze Lehrgebäude vollständig atomisiert wurde,
richtete es grausame Verheerung an. Man denke an die Grundvor-
aussetzungen der heutigen volkswirtschaftlichen Theorie: Der Ein-
zelne und sein Eigennutz (welcher gleichsam sein Bewegungsgesetz
ist); die einzelnen Waren und ihr substanzieller Wert (zum Bei-
spiel die / Arbeitsmenge, die sie in sich schließen); oder: der ein-
zelne Nutzen der einzelnen Ware, die einzelne Wertschätzung des
einzelnen Wirtschafters (den Scheidepunkt bedeutet hier der Grenz-
nutzen, der seinem Sinne nach bereits Zusammenhang, Ganz-
heit erforderte, der aber in dieser seiner Natur wenig erkannt
wurde).
Die logische Seite der Frage soll hier nicht weiter erörtert werden. Ich be-
merke nur, daß sie logisch hauptsächlich in dreierlei Gestalt auftritt:
(1)
Das Verhältnis des Ganzen zum Teil — das Einzelne erscheint hier als
Teil in dem Sinne von G l i e d der Ganzheit.
(2)
Das Verhältnis des Allgemeinen zum Einzelnen — der Einzelne erscheint
hier als Exemplar seiner Gattung.
(3)
Verhältnis der Einheit zur Vielheit — die Vielheit erscheint als das von
der Einheit Bestimmte, die Einheit erscheint als das Bestimmende.
Diesen Gestaltungen der Frage entsprechend gälte dann: Das Ganze ist früher
als der Teil (das Glied); die Gattung ist früher als das Einzelne; die Einheit ist
früher als die Vielheit.
Noch andere Abarten unserer Fragen kämen in Betracht, so insbesondere der
Begriff der I d e e im platonischen und aristotelischen Sinne, wie der von Poten-
tialität und Aktualität (Möglichkeit und Wirklichkeit). Doch erwähne ich dies
bloß um des Zusammenhanges willen, in welchem alles zu betrachten ist. Wir
selbst beschäftigen uns nur mit der Grundform: Ganzes—Teil.
Wenn oben bemerkt wurde, daß die moderne Logik diese Frage nicht be-
handle, so wurde der heute so üblichen Gegenüberstellung von „Substanzbegriff
und Funktionsbegriff“ nicht vergessen. Diese ist aber meines Erachtens ein un-
klares Gemisch der Kategorien von Kausalität und Ganzheit, mit dem nichts
anzufangen ist.
Als Grundtatsache aller gesellschaftlichen Wirklichkeit und als
Grunderkenntnis aller echten gesellschaftlichen Wissenschaft ergab
sich uns immer wieder, daß die Gesellschaft nicht aus der Anhäufung
Einzelner bestehe, sondern aus Ganzheit; daß nicht die Einzelnen
daher das eigentlich Wirkliche seien, sondern das Ganze, und daß
die Einzelnen nur insoweit Wirklichkeit und Dasein haben, sofern
sie G l i e d e r des Ganzen sind.
Es verhält sich mithin der Einzelne zum Ganzen nach dem Satze:
Das Ganze ist früher als der Teil.