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gelegten Wesen jedes Organismus, jeder echten Ganzheit. Jede echte

Ganzheit stuft sich in Teilganzheiten (mit eigenen Mittelpunkten)

ab und besteht daher in Wahrheit aus einem Stufenbau, einer Rang-

ordnung (Hierarchie) von Teil- und Unterganzheiten, so daß man

unterscheiden kann:

(1)

Das Gesamtganze (zum Beispiel die menschliche Gesellschaft,

der menschliche Organismus);

(2)

die Teilganzheiten (zum Beispiel Staat, Recht, Wirtschaft,

etwa zu vergleichen den Organsystemen im menschlichen Körper,

wie Verdauungssystem, Nervensystem, Muskelsystem);

(3)

die Zwischen- oder Unterganzheiten innerhalb der Teil-

ganzen (zum Beispiel der Magen im Verdauungssystem, das Ge-

werbewesen in der Volkswirtschaft);

(4)

die Glieder oder Einzelnen, die aber selbst wieder nichts Ein-

artiges und Gestaltloses, Homogenes und Amorphes, gleich den

Atomen, sein können, sondern kleinste Mikroorganismen, kleinste

Ganzheiten, sozusagen ein Staat in sich sein müssen, gleich der Zelle.

Das Wesen des Teilganzen ergibt sich nun aus folgender Über-

legung.

Jede Ganzheit muß, um Wirklichkeit und Dasein zu gewinnen,

in inhaltlich verschiedene „Seiten“, „Organsysteme“ — das heißt

Teilganze auseinandertreten. Dies folgt notwendig aus der Grund-

tatsache: daß das G e s a m t g a n z e a l s s o l c h e s k e i n e

e i g e n e B e s t i m m t h e i t , k e i n D a s e i n h a t . Wo wäre

zum Beispiel der menschliche Organismus als s o l c h e r zu fin-

den? — nirgends! Greifbar sind nur Glieder: Muskeln, Herz und

so fort. Das gleiche gilt von der menschlichen Gesellschaft: als solche

ist sie nirgends zu finden, erst als Staat, als Recht und so fort tritt

sie in Erscheinung — erst als konkretisiertes, arteigenes T e i l -

g a n z e s (mit Stufenwert). Im Teilganzen der menschlichen Ge-

sellschaft erst erscheinen jene arteigenen Besonderheiten (konkreten

Bestimmtheiten), die ein wirkliches Dasein führen.

Hieraus ergibt sich Wesen und Begriff der Teilganzen:

(1) In ihnen gelangt erst Gesellschaft zur Erscheinung; in ihnen

allein ist diejenige konkrete Bestimmtheit (Substanz) niedergelegt,

welche die Verwirklichung eines Gesamtganzen in sich schließt: Das

Ganze wird in den Teilen geboren; außerhalb der Teile, rein für

sich, kann es ein konkretes Dasein nicht führen.