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Und um auch den geistigen Bereich der Gesellschaft nicht ganz unberührt

zu lassen, noch folgende Beispiele: Die Teilganzen „Wissenschaft“, „Kunst“,

„Religion“ sind Glieder des Gesamtganzen in ihrer Eigenschaft als bestimmte

Ordnungsweisen der geistigen Inhalte der Gesellschaft (die Wissenschaft als

„logische“ Ordnungsweise, die Kunst als ästhetische Ordnungsweise, Religion-

Philosophie als metaphysische Ordnungsweise), wodurch alles übrige des Ge-

samtganzen als das Nicht-Geistige (wenigstens nicht unmittelbar Geistige) ihnen

gegenübersteht.

/

Was lehren alle diese Beispiele? „Wissenschaft“ zeigt sich als eine ganz be-

stimmte Art der Verrichtung oder G l i e d h a f t i g k e i t eines Geistigen in

der geistigen Ganzheit (das ist der geistigen Gesamt-Gemeinschaft, welche in der

„Gesellschaft“ beschlossen liegt). Und ferner zeigen sich „Recht“, „Staat“, „Wirt-

schaft“ als eine bestimmte G l i e d l i c h k e i t in der handelnden Gesamtganz-

heit, welche in der menschlichen Gesellschaft beschlossen ist. Nur durch diese

Gliedeigenschaft, Gliedhaftigkeit allein erscheint jedes Teilganze definiert, und

die Gliedeigenschaft wieder durch die Verrichtung im Ganzen. Gliedhaftigkeit

und Verrichtsamkeit sind gleichbedeutend.

II. Das Verhältnis des Teilganzen zum Teilganzen

(Zuartung und Verganzung)

Fassen wir nun das Verhältnis der Teilganzen untereinander ins

Auge, also der Wirtschaft zum Staat, der Wirtschaft zum Recht, der

Kunst zur Wissenschaft und so weiter, dann ergibt sich diejenige

Einsicht, welche ich als das wichtigste Ergebnis dieser Untersuchung

bezeichnen möchte: Das Verhältnis der Teilganzen untereinander

ist niemals unmittelbar ein solches vom Teil zum Teil; sondern es

wird entweder der andere Teil selber zum Glied des ersten, oder es

tritt ein Verhältnis vom Teil zum Ganzen ein. Kurz ausgedrückt:

Das V e r h ä l t n i s d e r T e i l g a n z e n u n t e r e i n a n -

d e r i s t n i e m a l s e i n u n m i t t e l b a r e s , s o n d e r n

n i m m t i m m e r d e n U m w e g ü b e r d i e G a n z h e i t .

Das klingt überraschend, aber bei näherem Zusehen findet man,

daß es gar nicht anders sein kann. Wird diese Einsicht nach ihrer

Bedeutung gewürdigt, so lösen sich mancherlei sonst nicht zu klä-

rende Schwierigkeiten der Gesellschaftslehre.

Zuerst machen wir uns dieselbe Tatsache wieder am menschlichen Organismus

klar. Für das Blut existieren die Muskeln nur als Gefäßwände, gleichsam als

Blutkammern, als Gebiet für den Blutumlauf, als Stätte des Blutverbrauches oder

der Bluternährung, als mit Blut zu Erfüllendes usw. — also immer als Feld für

die Blutfunktion. — Für die Nerven wieder sind die Muskeln nur da als ein zu

Kontrahierendes, als ein die Empfindung Vermittelndes — also immer als Nerven-

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