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dient daher nicht der „Bildung naturwissenschaftlicher Gesetzesbegriffe“, sondern

der vertieften und vollständigen Erkenntnis des Gliederbaues der Gattungen und

Arten.

Daraus ist es verständlich, daß das v e r g l e i c h e n d e V e r f a h r e n

s o w o h l d e r t h e o r e t i s c h e n w i e a u c h d e r g e s c h i c h t l i c h e n

F o r s c h u n g d i e n t . Wie wäre z. B. die theoretische Sprachwissenschaft ohne

Vergleich der Sprachen, wie wäre selbst die tiefere Wirtschaftstheorie (sofern sie

sich über seichten Liberalismus erhebt) ohne Vergleich der Wirtschaften denkbar?

Schon die „Wirtschaftsbeschreibung“, Wirtschaftsstatistik ist ja nur vergleichend

möglich, sofern sie ihrem Sinne nach jeweils den gesamten Stoff der Gegenwart

umfassen will und sich nicht auf ein einziges, zufälliges Gebiet beschränken darf

1

.

Daraus wird weiter verständlich: daß das vergleichende Verfahren kein lo-

gisch selbständiges, kein tragendes Verfahren sein kann.

Als Beispiel diene die sogenannte Lehre vom „Ureigentum“, das heißt vom

Gemeineigentum am Ackerlande als allgemeinem Ureigentum in ältester Zeit, die

statt auf umfassender geschichtlicher Forschung auf bloßen Vergleichen und Ana-

logien gegründet war. Diese Lehre mußte schon wegen ihres verfahrenmäßigen

Grundfehlers scheitern. Deutlich zeigte dies G e o r g v o n B e l o w s Kritik in

seinem Aufsatze „Das kurze Leben einer vielgenannten Theorie“

2

. — Die Ge-

fahren des nur vergleichenden Verfahrens machen sich auch in der Völkerkunde

geltend, wo der Natur der Sache nach infolge des Mangels an Urkunden und an

Einblicken in die Vergangenheit die zeitliche Verfolgung der Ereignisse und der

Entfaltung der Kultur zurücktreten muß.

Nach allem Vorherigen ergeben sich als die echten Gegenüber-

stellungen der Logik nicht jene oben

3

genannten, wie sie aus dem

empiristisch-atomistischen Denken heraus aufgestellt wurden (All-

gemeines — Einzelnes; Gesetz—Einzelfall; nomothetisch—idiogra-

phisch usw.), sondern die folgenden

Gattung — Art (Exemplar);

Höhere Stufe — Niedere Stufe;

Ganzheit — Glied;

Übergeordnetes — Untergeordnetes;

Entfaltung — Entfaltungsstufe (im Zeitverlaufe verstanden, das

1

Vgl. z. B. meine Lehre von den „Grundgestalten der Wirtschaft“ in meinem

Buche: Tote und lebendige Wissenschaft (1921), 3. Aufl., Jena 1929, S. 353 ff.

[5. Aufl., Graz 1967, S. 323 ff.].

2

Zuerst 1903, jetzt wieder abgedruckt in Georg von Below: Probleme der Wirt-

schaftsgeschichte (1920), 2. Aufl., Tübingen 1925, S. 1 ff. Vgl. dazu ferner Erich

Rothacker: Logik und Systematik der Geisteswissenschaft, Handbuch der Phi-

losophie, Teil II, München 1926, S. 96 ff. und 100 ff.

3

Seite 228 f.