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Teilnahme oder der „Verinnerlichung“. Dieser Frömmigkeit ent-

sprechen im Gottesdienst das Gebet und die Opfergesinnung. In

dieser mystischen Frömmigkeit tritt alles Äußere zurück, sowohl

das Handeln wie auch das formale Gebet. Die mystischen Versen-

kungen selbst müssen als Gebete betrachtet werden, sie sind die

Gebete, in denen der Mensch eine Stufe erreicht, auf der er der Gott-

heit am nächsten ist.

(2) Schlichte Frömmigkeit. Sie will mehr eine Teilnahme an den

göttlichen Gaben sein und gründet sich daher auf die äußerliche

Abhängigkeit des Menschen von Gott. Im Gottesdienst entspricht

ihr die Opferhandlung, überhaupt jedes sichtbare Geschehen: Zere-

moniell, Ritual, Brauchtum und das formale Gebet.

Schwer zu sagen aber wird sein, wo die schlichte Frömmigkeit

aufhört und die mystische beginnt. Wenn sich eine Grenze zwischen

beiden überhaupt festsetzen läßt, dann nur durch das Auftreten

der Handlung oder das völlige Zurücktreten derselben. Im Gebet

dort, wo es aufhört, Bitte um irdische Güter zu sein, und allein der

Wunsch nach der göttlichen Teilhabe besteht.

Die Frage, ob Kultus das Erste der Religion sei oder ein Zweites,

läßt sich nach der kategorialen Einteilung demgemäß beantworten:

Da zuerst ein Gottesbewußtsein oder ein Gottesbegriff, einfach ein

„theologischer Gedanke“, da sein muß, kann der Gottesdienst —

als das Innere der Frömmigkeit darstellend — nur etwas Sekundäres

sein.

Opfer sind bestimmte Handlungen, die nach einem bestimmten

Zeremoniell die Versenkung in Gott unterstützen und herbeiführen

sollen. Drei Dinge kennzeichnen das Opfer:

(1) die Versenkung;

(2) der Verzicht auf Eigenes;

(3) die Ausführung mittels eines Systems von Entsprechungen.

Wenn das Wesentliche des Opfers die Versenkung ist und das

System von Entsprechungen auf dieses Ziel hinführt, müßte man als

zweites Merkmal die magische Seite des Opfers nennen, nämlich das

S y s t e m v o n E n t s p r e c h u n g e n , durch die das Opfer

ausgeführt wird. Diese Entsprechungen werden gebildet durch

(1) die eigentliche Opferhandlung;

(2) die Ordnungsform, deren Mittelpunkt aber die Opferhand-