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nur gedachterweise zu ermitteln (fiktiv). Meistens sind mehrere

Leistungsarten in einem Betriebe vereinigt. Der Forstwirt, der Holz

fällt, führt nur einen kleinen Teil davon dem Verbrauch, z. B. als

Brennholz oder als Bauholz, zu; ein anderer Teil wird in Hilfsmittel

und Werkzeuge (z. B. Gerbstoffe, Kisten, Maschinenbestandteile,

Geräte) umgewandelt werden und sohin in anderer Art, nämlich

mittelbar, in Gestalt von Hilfsgütern, Werkzeuggütern den Zielen

dienen. Ähnlich die Erzeugnisse der Bergwerke, Hütten, Walzwerke

und anderer Großgewerbe, der Handelsbetriebe, Verkehrsbetriebe.

Auch ihre Arbeitsfrüchte werden nur teilweise für den Gebrauch oder

seine Vorstufen gewidmet sein. Immerhin aber sind diejenigen

Erzeugnisse, die jeweils zur stufenweisen Weiterveredlung (zum

stufenweisen Weiterleisten) geraden Schrittes ihren Marsch bis zum

Gebrauch fortsetzen, in ihrer Menge genau bestimmt; sie bilden eine

festgeschlossene Stufenfolge, ein fest geschlossenes Geschlecht von

Leistungen (beziehungsweise Gütern). Denn alle Handlungen und

Güter, die dem letzten Ziel gedient haben, sind stufenweise

zurückverfolgbar und dem letzten Erfolge zurechenbar: jene

Handlungen verrichten also alle Nutz- oder Gebrauchsleistungen,

wenn auch in verschiedenen Stufen. Es ist ganz gleichgültig, ob sie in

Zielferne oder Zielnähe, in Haushalt, Handel, Fabrik, Bergwerk oder

Landwirtschaft aufgewendet wurden. Stets sind sie ein gleichwertiges

Glied in der langen Kette des Geschlechtes aller Leistungen zum

Gebrauch.

Wenn wir alle Leistungen, die, gleichgültig in wieviel Stufen,

geradewegs auf das Ziel des letzten Verbrauches losgehen,

Gebrauchsleistungen nennen, so müssen wir folgerichtig alle

Handlungen und Güter, die diese Leistungen verrichten,

„Gebrauchsgüter“ und „Gebrauchshandlungen“ nennen, und zwar

unangesehen ihrer Erzeugungsstufe, unangesehen der Stufe ihrer

Reife. Der ungefällte Baum, der zu Brennholz bestimmt ist, stellt ein

Gebrauchsgut dar, zwar kein reifes, aber als Keim. Die Gebrauchsgüter

zerfallen daher im Sinne der leistungsmäßigen Betrachtung der

Wirtschaft (ebenso wie alle anderen Güter und Handlungen) in

G e b r a u c h s g ü t e r k e i m e und fertige Gebrauchsgüter oder

G e b r a u c h s g ü t e r f r ü c h t e

(oder

„Genußgüter“

und

„Genußhandlungen“); letztere sind die gereiften / Keime, die

Fertigerzeugnisse, erstere die Roherzeugnisse auf verschiedenen

Stufen. Maßgebend für die Art der Güter ist also nicht ihre Reifestufe,

sondern lediglich: ihre Bestim-