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nur gedachterweise zu ermitteln (fiktiv). Meistens sind mehrere
Leistungsarten in einem Betriebe vereinigt. Der Forstwirt, der Holz
fällt, führt nur einen kleinen Teil davon dem Verbrauch, z. B. als
Brennholz oder als Bauholz, zu; ein anderer Teil wird in Hilfsmittel
und Werkzeuge (z. B. Gerbstoffe, Kisten, Maschinenbestandteile,
Geräte) umgewandelt werden und sohin in anderer Art, nämlich
mittelbar, in Gestalt von Hilfsgütern, Werkzeuggütern den Zielen
dienen. Ähnlich die Erzeugnisse der Bergwerke, Hütten, Walzwerke
und anderer Großgewerbe, der Handelsbetriebe, Verkehrsbetriebe.
Auch ihre Arbeitsfrüchte werden nur teilweise für den Gebrauch oder
seine Vorstufen gewidmet sein. Immerhin aber sind diejenigen
Erzeugnisse, die jeweils zur stufenweisen Weiterveredlung (zum
stufenweisen Weiterleisten) geraden Schrittes ihren Marsch bis zum
Gebrauch fortsetzen, in ihrer Menge genau bestimmt; sie bilden eine
festgeschlossene Stufenfolge, ein fest geschlossenes Geschlecht von
Leistungen (beziehungsweise Gütern). Denn alle Handlungen und
Güter, die dem letzten Ziel gedient haben, sind stufenweise
zurückverfolgbar und dem letzten Erfolge zurechenbar: jene
Handlungen verrichten also alle Nutz- oder Gebrauchsleistungen,
wenn auch in verschiedenen Stufen. Es ist ganz gleichgültig, ob sie in
Zielferne oder Zielnähe, in Haushalt, Handel, Fabrik, Bergwerk oder
Landwirtschaft aufgewendet wurden. Stets sind sie ein gleichwertiges
Glied in der langen Kette des Geschlechtes aller Leistungen zum
Gebrauch.
Wenn wir alle Leistungen, die, gleichgültig in wieviel Stufen,
geradewegs auf das Ziel des letzten Verbrauches losgehen,
Gebrauchsleistungen nennen, so müssen wir folgerichtig alle
Handlungen und Güter, die diese Leistungen verrichten,
„Gebrauchsgüter“ und „Gebrauchshandlungen“ nennen, und zwar
unangesehen ihrer Erzeugungsstufe, unangesehen der Stufe ihrer
Reife. Der ungefällte Baum, der zu Brennholz bestimmt ist, stellt ein
Gebrauchsgut dar, zwar kein reifes, aber als Keim. Die Gebrauchsgüter
zerfallen daher im Sinne der leistungsmäßigen Betrachtung der
Wirtschaft (ebenso wie alle anderen Güter und Handlungen) in
G e b r a u c h s g ü t e r k e i m e und fertige Gebrauchsgüter oder
G e b r a u c h s g ü t e r f r ü c h t e
(oder
„Genußgüter“
und
„Genußhandlungen“); letztere sind die gereiften / Keime, die
Fertigerzeugnisse, erstere die Roherzeugnisse auf verschiedenen
Stufen. Maßgebend für die Art der Güter ist also nicht ihre Reifestufe,
sondern lediglich: ihre Bestim-