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mittelbaren und mittelbaren Erzeugung durch Sicherung und

Ausgleich erhöhen.

Beispiele für Güter, die der Schutzvorsorge dienen, bilden: die Schutzvorrichtungen

gegen Unfälle in Fabriken und auf Bahnen, Waffen, Panzer,/Sicherheitsschlösser,

Verpackungen, Dächer, Gebäude, Festungen! Flurwächter, Nachtwächter (Wach- und

Schließgesellschaften), Feuerwehr, Markt-, Feuer-, Wassersicherheitspolizei und

Kriegsleute aller Art sind die wichtigsten persönlichen Träger der Leistungen der

Schutzvorsorge. Die Güter und Handlungen, die der Schutzvorsorge dienen, nennen

wir S c h u t z k a p i t a l .

Die Vorsorge für Gefahren- oder Schadenausgleich oder Versicherung im engeren

Sinne besteht in Sicherstellung gegen die (trotz oder ohne Vorsorge eintretenden)

tatsächlichen Schäden durch quotenmäßige Verteilung der Schadensumme auf die

beteiligten Gruppen, so bei der Feuerversicherung, der Unfall-, Fracht-, Hagel-,

Krankheits-,

Einbruchsversicherung

und

ähnlichen

quotenmäßigen

Schadendeckungen.

Ausüber

dieser

Leistung

sind

vornehmlich

die

Versicherungsgewerbe. Die Güter und Handlungen, die dem Gefahren- und

Schadenausgleich dienen, nennen wir „ V e r s i c h e r u n g s k a p i t a l “ .

Alle Träger von negativen Kapitalleistungen nennen wir

n e g a t i v e s K a p i t a l ; auch bei ihm sind unfertige (Keime) und

fertige (Früchte) zu unterscheiden.

IV.

IV. Die Kapitalleistung höherer Ordnung

Ist die Leistung von noch weiter zurückliegender Mittelbarkeit als

bei der Kapitalleistung (man halte sich als vorläufiges Beispiel etwa die

Bedeutung eines „Handelsvertrages“ für die Wirtschaft vor Augen), so

bedeutet dies: eine Mitwirkung sowohl an der Gebrauchs- wie an der

Kapital- und Sicherungsleistung durch Schaffung sogenannter

allgemeiner „Bedingungen“ oder „Grundlagen“ aller jener (Gebrauchs-

wie Kapital-) Leistungen. Man pflegt hier von „Bedingungen“, die

„hinter“ der Wirtschaft liegen, zu sprechen. Genau gesehen, sind es

aber keine bloßen „Bedingungen“, noch sind sie „hinter der

Wirtschaft“, sondern sie sind selbst Wirtschaftsbestandteile, selbst

werktätige, positiv eingreifende M i t h i l f e n an allen unmittelbaren

wie mittelbaren Leistungen. Diese allgemeine Mithilfe ist daher in

Wahrheit eine Kapitalarbeit, welche noch um eine Stufe hinter die

erste Kapitalarbeit (z. B. hinter die Herstellung von Maschinen)

zurückgeht. Sie hat Mittelbarkeit zweiten Grades, da sie auch für das

Kapital wieder stammartiges Hilfsmittel, wieder Beistand, Kapital

darstellt! Wir nennen sie daher „Kapitalleistung zweiter Ordnung“

oder allgemeiner „Kapitalleistung höherer Ord-