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— / Auch hier unterscheiden wir ferner wie bei den Gebrauchsgütern:
unfertige Kapitalgüter oder K a p i t a l g ü t e r k e i m e und fertige
oder K a p i t a l g ü t e r f r ü c h t e . Der Umstand, daß die
Gebrauchsleistung der Gebrauchsgüter in allen Stadien weniger
reichlich oder überhaupt nicht möglich wäre ohne den Beistand der
Stammgüter, bildet die bekannte Erscheinung der „Mehrergiebigkeit
des Kapitals“; für uns bedeutet sie, wie gesagt, keine technische
Tatsache, sondern ein bestimmtes zielerreichendes Vermögen, das in
der Mittelbarkeit (Stammartigkeit, Beistandartigkeit) der Leistung
liegt, also eine arteigene Leistsamkeit, Verrichtweise. Daß die hier be-
zeichnete, allgemeine Kapitalleistung viele Sonderleistungen, viele
„spezifische Kapitalfunktionen“ in sich schließt, gehört nicht hierher,
sondern ist Gegenstand der besonderen Theorie des Kapitals.
III. Die negative Kapitalleistung oder Gewährleistung
Außer der positiven mittelbaren Mitwirkung an der
Gebrauchserzeugung durch Beistellung von Werkzeugen, Maschinen
und ähnlichen Hilfen gibt es noch eine andere mittelbare Mitwirkung,
ein Umweg, eine Hilfe, die sich jedoch nur auf die Wegräumung von
Hindernissen beschränkt. Diese Mitwirkung besteht:
1.
in der Schutzvorsorge durch Beseitigung drohender Schäden und
Gefahren, welche der Durchführung der Gebrauchsleistung wie der
Kapitalleistung
entgegenstehen.
Ein
Damm,
der
vor
Überschwemmung, eine Vorrichtung, die vor Unfall, ein Blitzableiter,
der vor dem Einschlagen schützen soll, bieten Beispiele;
2.
besteht jene Mitwirkung in „Versicherung“, das heißt im
Ausgleich
aller
Schäden,
die
nach
Maßgabe
der
Gefahrenwahrscheinlichkeit eintreten werden.
Die Schutzvorsorge wie die Schadenausgleichvorsorge sind beide
nur Leistungen sichernder, also n e g a t i v e r Art, indem sie nur
Vernichtung und Verlust des Erreichten abwenden oder mildern, aber
nicht selbst aufbauend an der Zielerreichung mitwirken. Sie haben nur
Gewähr zu schaffen für den ungestörten Ablauf und Ertragausgleich
(Schadenausgleich) der positiven Leistungen. Die Handlungen und
Güter der Schutz- und Versicherungsvorgänge erfüllen nur eine
Gewährleistung. Als „Kapital“ erscheinen sie insofern, als sie einen
Wirtschaftsumweg, als sie Stammittel, Beistand darstellen,
Mittelbarkeit in sich schließen und den Erfolg der un-