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nung“. Das Kapital oder Stammittel höherer Ordnung leistet Hilfe für

alle Hilfsmittel der Erzeugung; es ist S t a m m f ü r a l l e

S t a m m i t t e l , e s i s t W e r k z e u g a l l e r W e r k z e u g e ,

also fruchtbares, in die wirtschaftliche Arbeit wirklich

e i n g e h e n d e s Element! — nicht nebulose, unendlich entfernte

„Bedingung“ derselben in „Staat“, / „Gesellschaft“, „Natur“, sondern

werkhafte, teilnehmende Beweg- und Triebkraft alles Wirtschaftens.

Während der Umfang des Kapitalbegriffs im volkswirtschaftlichen

Schrifttum allseits erörtert wurde, ist der Umfang des Kapitals höherer

Ordnung ganz unklar. Was ist alles Kapital höherer Ordnung? Das

Wesen des Kapitals höherer Ordnung möchte ich seiner genetischen

Art, sozusagen seiner Zweckqualität nach als „Organisierung“

bestimmen. In den Leistungen dieses „Ordnens“ oder „Organisierens“ als

Kapital höherer Ordnung kann man drei Stufen unterscheiden:

1.

Zunächst muß sich jede persönliche Arbeit auf die „Einteilung“

der Arbeitshandlungen gründen. Bevor z. B. der Eisendreher seine

Arbeit an der Drehbank beginnt, muß er alle Werkzeuge und

Maschinenteile zur Arbeit bereitstellen, „herrichten“. Dieses

„Bereitstellen“, „Verteilen“, „Einteilen“ oder „Herrichten“ zur Arbeit ist

nichts anderes als das Organisieren (Regeln, Veranstalten) der

Teilhandlungen und der Gruppen des Arbeitsvorganges. Die

Organisierung bahnt die Wege für die beste, fruchtbarste Abwicklung

der

einzelnen

Arbeitshandlungen,

schafft

die

beste

Verwirklichungsmöglichkeit der einzelnen Handlungen für sich, das

beste Zusammenwirken aller Handlungen untereinander, und ist so:

Hilfe aller Handlungen, Werkzeug für alle Werkzeuge.

Die gleiche Arbeit der Einteilung oder Organisierung (im weiteren

Sinne) geht ferner auf höherer Stufe vor sich:

2.

innerhalb des Betriebes, also eines Gebildes, in dem schon das

Ineinandergreifen mehrerer Arbeitspersonen zu regeln, die „Einteilung“

nicht im Hinblick auf die Handgriffe des Eisendrehers, sondern im

Hinblick auf das Zusammenwirken und die Arbeitsteilung aller zu

treffen ist. Die Berufe der Direktoren, Leiter, Betriebsbeamten,

hilfsweise

auch

der

Buchhalter,

Bücherrevisoren

(Treuhandgesellschaften) üben vornehmlich solche organisierende

Tätigkeit.

3.

zwischen den Betrieben und schließlich im Rahmen der ganzen