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heit sind — nicht die besonderen Inhalte der Leistungen maßgebend

sein, z. B. ob sie zur Nahrungsmittel- oder Schuherzeugung gehören,

ob sie geistigen oder physiologischen Zielen dienen; sondern der

Verrichtungszweig ist maßgebend, dem sie im gesamten

Verrichtungsplane der Wirtschaft angehören.

Diesem Umstande entsprechend sind die Leistungen nach dem

Wege zu unterscheiden, den sie zur Erreichung der Ziele einschlagen,

anders gesagt, nach dem Verhältnisse, in dem sie zur letzten

Zielerreichung stehen. Es erscheinen dann folgende Unterschiede als

die wesentlichen: ob die Leistungen unmittelbar oder mittelbar auf die

Erreichung des Zieles losgehen oder ob sie ferner noch mittelbarer

sind, nämlich eine allgemeine Hilfe und gleichsam Hervorreizung der

mittelbaren wie der unmittelbaren Leistung sind (man denke an einen

Handelsvertrag); weiter: ob sie nur auf eine Vorbereitung (Erfindung)

jeder dieser Leistungen gehen oder endlich nur auf eine Art von

negativem Schutz- und Gewährdienst. Danach ergeben sich die

folgenden Arten von Leistungen: die unvermittelte oder

Gebrauchsleistung; die mittelbare oder Kapitalleistung; die noch

mittelbarere oder Kapitalleistung höherer Ordnung (der umfassendste,

allen anderen Leistungen dienende sowie schöpferisch befruchtende

Leistungszweig!), die negative Kapital- oder Sicherungsleistung; die

vorbildende Leistung oder Vorleistung. Endlich kann in der

Vorratbildung, in welcher die zukünftigen Konkretisierungen der

Leistungen noch ungeschieden ruhen, ein allgemeines Vermögen zu

allen jenen Leistungen erblickt werden. Diese grundlegend wichtigen

Unterscheidungen werden nun näher zu betrachten sein.

I.

Die unmittelbare Leistung oder Gebrauchsleistung

Jede Leistung, die g e r a d e w e g s auf ein letztes Ziel oder dessen

Vorstufe gerichtet ist, nicht aber hilfsweise sich einschiebt, nicht erst

auf ein Werkzeug, ein Hilfsmittel oder einen sonstigen Beistand für/

diese Erreichung jenes Zieles, stellt einen unmittelbaren (keinen

vermittelten) Beitrag zur Zielerreichung, zum „Gebrauch",

„Verbrauch“, „Nutzen“, „Genuß“ dar. Diese Leistung geht also nicht

auf einen Umweg, auf einen Zwischenverbrauch, sondern auf die

jeweiligen Endziele, den Verbrauch selbst, und kann daher „Leistung

für den Verbrauch“ oder „Gebrauch“ oder kurz „Gebrauchsleistung“

genannt werden.