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Ende der ganzen Grundbegriffslehre. Seine Behandlung wird daher am
zweckmäßigsten erst nach Beendigung der gesamten Betrachtung des
leistungsmäßigen Aufbaues der Volkswirtschaft erfolgen
1
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D r i t t e r U n t e r a b s c h n i t t :
Die Gestaltenlehre der Leistungen
(Der morphologische Aufbau der Volkswirtschaft
und die morphologischen Grundbegriffe)
§ 14. Die gestaltlichen Elemente
Die bisherige Untersuchung hat jeweils nur einzelne Leistungen für
sich betrachtet. Nun ist der formelle Zusammenschluß dieser
Leistungen zu Teilganzen und Vollganzen zu untersuchen: die
Morphologie oder Gestaltenlehre der Leistungen.
Die erste Erkenntnis, die hier der Betrachtung aufstößt, ist die
(schon früher festgestellte) Tatsache, daß die einzelnen Leistungen /
jeweils notwendig mit anderen zusammen auftreten; denn keine
Leistung vermag allein zu stehen, stets vermögen nur die Leistungen
mehrerer, verschiedener Handlungen und Güter zum Ziele zu führen.
Bei der einfachen Handlung „Abschießen eines Pfeiles“ leisten: der
Pfeil, der Bogen, die Sehne, das Auge des Schützen, seine Hände; bei
der „Arbeit an der Drehbank“ leisten: die Dampfmaschine,
Transmission, Riemen, Drehbank, Messer, Arbeitsstück, Dreher,
Werkführer, Zeichenvorlage des Ingenieurs und so fort. Diese
Verknüpfungen oder richtiger Ausgliederungen der einander
ergänzenden Leistungen bedeuten: verhältnismäßig in sich
geschlossene Organe, Teilganze jener Handlungen oder ihrer
Leistungen; wir nennen sie „Gebilde“. — Von grundlegender
Bedeutung für die gestaltlichen Unterschiede der Gebilde ist der
Umstand, ob die betreffenden Erscheinungen innerhalb des Handelns
e i n e s Individuums oder des Zusammenwirkens mehrerer sich
abspielen. Die wirtschaftlichen Erscheinungen im Bereiche des
Handelns von einem obersten einheitlichen Punkte aus, sei es eines
gedachten Robinson, sei es einer geschlossenen Hauswirtschaft, ja sei
es der inneren, privaten Wirtschaft eines empirischen Menschen aus
(sofern diese
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Siehe unten S. 248 ff.