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vom Ganzen des Zusammenwirtschaftens ausgehende Abänderung,
Umgestaltung oder Modifikation beeinflußt, vereinheitlicht werden.
Die Kraft, durch welche in der Verkehrswirtschaft diese Modifikation,
Abänderung oder Beeinflussung erfolgt, heißt W e t t b e w e r b .
Die formelle Stellung des Wettbewerbs ist aber eine zweifache;
einerseits bedeutet der Wettbewerb als Beeinflussung (Modifikation)
der Leistungen eine Leistungskategorie; andererseits ein allgemein
gestaltliches (morphologisches) Element dadurch, daß er von der
Tatsache abhängt, ob ein Wirtschafter oder viele, verhältnismäßig
selbständig, vorhanden sind; dieses „viele“ gehört eben zum gestalt- /
lichen Bestand der Volkswirtschaft. Wo nur ein Wirtschafter ist, gibt
es keine Beeinflussung durch Wettbewerb. Erst in der Vielheit, also
erst innerhalb eines bestimmten morphologischen Aufbaues der
Wirtschaft, kann Wettbewerb entstehen.
Es genügt, an dieser Stelle die Modifikation der Leistungen, die vom
Wettbewerb ausgeht, festgestellt zu haben. Das Wesen des
Wettbewerbes sowie auch diese seine beeinflussende Wirkung wird
erst später erörtert werden
1
.
Auch in der organisierten Wirtschaft gibt es eine
Leistungsbeeinflussung. Die Leistung ist in ihr nicht von dem Ziel und
Belieben jedes Einzelnen abhängig gemacht, sondern nach ihrem Ziel
wie in ihrer besonderen Art durch die Leitung der Gesamtwirtschaft
bestimmt. Es ist B e f e h l u n d S t r a f e , welche diese
Bestimmtheit sicherstellen. Die Leistung wird so zwar nicht erst
nachher modifiziert, sondern viel systematischer als beim freien
Wettbewerb von Anfang an bestimmt, aber auch dieses Bestimmen ist
nur ein Einflußnehmen auf das, was sich sonst beim Individuum durch
Druck des Marktes herausbilden würde. In der geschlossenen
Hauswirtschaft, in der Stadtwirtschaft, im sozialistischen Staat sind
Befehl und Strafe vorherrschend oder allein die leistungsabändernden
Kräfte.
Eine dritte Leistungsbeeinflussung findet durch M a c h t u n d
G e w a l t statt, sofern diese nicht innerhalb einer Organisation,
sondern frei waltet. Die Macht von Reichtum, Monopol,
kartellähnlichem Zusammenschluß hat zu allen Zeiten
leistungsverändernd gewirkt und das Wirken von Organisation wie
von freiem Wett-
1
Siehe unten § 21, S. 182 ff.