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nach Roscher „die Lehre von den Entwicklungsgesetzen der Volkswirtschaft, des

wirtschaftlichen Volkslebens. .. . Wie jedes Leben, so ist auch das Volksleben ein

Ganzes, dessen verschiedenartige Äußerungen im Innersten Zusammenhängen.

Wer daher eine Seite desselben wissenschaftlich verstehen will, der muß alle Seiten

kennen. Und zwar sind es vornehmlich folgende sieben Seiten, welche hier in Be-

tracht kommen: Sprache, Religion, Kunst, Wissenschaft, Recht, Staat und Wirt-

schaft. .. . Natürlich muß . .. von den Wissenschaften, welche diese Lebensgebiete

verarbeiten, jede einzelne die übrigen teils voraussetzen, teils begründen helfen.

•— Inmitten dieser allgemeinen Verwandtschaft ist jedoch leicht zu sehen, daß

Recht, Staat und Wirtschaft eine besondere, gleichsam engere Familie bilden (So-

zial-Wissenschaften im engeren Sinne). Sie beschränken sich fast ausschließlich

auf das von Schleiermacher sogenannte wirksame Handeln, während Kunst und

Wissenschaft fast gänzlich dem darstellenden Handeln angehören, Religion aber

und Sprache beide Arten vereinigen. . .. Innerhalb dieser Grenze aber sind die

Gebiete, die Gegenstände ihres Wirkens fast kongruent, nur daß sie dieselben aus

verschiedenen Gesichtspunkten her betrachten: die S t a a t s w i s s e n s c h a f t

aus dem der Souveränität, die N a t i o n a l ö k o n o m i k aus dem der Befrie-

digung des Volksbedarfes an äußeren Gütern, die R e c h t s w i s s e n s c h a f t

aus dem der Verhütung oder Austragung von Willenskonflikten

.“

1

Diese Bemerkungen zeigen, daß, wenigstens zuweilen, das Pro-

blem der Bestimmung des Verhältnisses der Wirtschaft zu den übri-

gen Objektivationssystemen recht klar vor den Augen der Träger

der älteren historischen Schule gestanden hat. Aber das Problem

wurde als s o l c h e s doch nicht weiter verfolgt, noch wurden

seine V o r a u s s e t z u n g e n prinzipiell untersucht. Mit den Be-

wirtschaft im Deutschen Reich, Jg 27, Leipzig 1903, S. 1181 ff.) tief dringende

und umfassende Untersuchungen darüber gegeben hat. — Im besonderen sei hier

auf das Schwankende und Widerspruchsvolle in Roschers eigener Bestimmung

und Handhabung seiner „historischen Methode“ hingewiesen, die in Wahrheit der

klassischen sehr nahe stand. Weber sagt hierüber: „(Roschers) Versuche, die ge-

samte Realität der historisch gegebenen Erscheinungen zu umklammern, kontra-

stieren mit dem Streben nach Auflösung derselben in ,Naturgesetze“ “. (Max

Weber: Roscher und Knies und die logischen Probleme der Nationalökonomie,

a. a. O., S. 1220 f.; vgl. ferner S. 1187 ff., 1219 und öfter.) — Ferner sei hier hin-

gewiesen auf Webers Darlegungen über Roschers Verhältnis zur H e g e l ’ -

s c h e n L o g i k : „Bei dem Versuche, die Allgemeinheit der Begriffe und die

Universalität des Zusammenhanges miteinander zu identifizieren, gerät Roscher

auf der Bahn der ,organischen Auffassungsweise“ bis an die Grenze eines Emana-

tismus Hegelscher Art, den zu akzeptieren sein religiöser Standpunkt ihn hindert.“

(Max Weber: Roscher und Knies und die logischen Probleme der Nationalökono-

mie, a. a. O., S. 1221; vgl. auch S. 1199 ff.) — Über die Bedeutung des r e l i -

g i ö s e n Standpunktes Roschers für seine methodologische Stellung vgl. S. 1200 ff.,

über seine G e s c h i c h t s a u f f a s s u n g S. 1202 ff. — Vgl. über Roscher ferner

Carl Menger: Untersuchungen über die Methode der Sozial Wissenschaften und der

politischen Ökonomie insbesondere, Leipzig 1883, S. 220 ff.

1

Wilhelm Roscher: Grundlagen der Nationalökonomie, 22. Aufl., Stuttgart

1897, S. 41 f.