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so als Gesellschaftsbegriff erschlichen wird, ist Wechselbeziehung
nicht gleich Wechselbeziehungs-F o r m und die Tatsache der „Form“ als
„abstrahierungsberechtigtes“ Forschungsgebiet — erst wieder nicht
Forschungsgebiet der „Gesellschaft“, soweit sie „Gesellschaft“ ist.
Daß übrigens keine dieser beiden Deutungen rein und prinzipiell
S i m m e l s Begriffsbestimmung gegenüber gültig erscheint, ist ein
weiterer Beweis der Schwäche und Unzulänglichkeit derselben.
Dies tritt von neuem hinsichtlich des Verhältnisses von S i m m e l s
Definition der Soziologie zu dem gesellschaftsbegrifflichen Problem
überhaupt zutage: einerseits wird mit der Definition der Soziologie als
sozialer Spezialwissenschaft die Existenz eines selbständig beschreibbaren
gesellschaftlichen Gesamtzusammenhanges geleugnet, andererseits aber
beansprucht sie ja d e n n o c h das, „was in der Gesellschaft ,Gesellschaft'
ist“, zu erforschen; und der S i m m e l sehe Gesellschaftsbegriff
desgleichen, das Soziale a l s s o l c h e s zu bezeichnen. Es kann
formalermaßen, wie wir sahen, das Verhältnis des Begriffes der Soziologie
zu dem der Gesellschaft nur ein solches sein, daß entweder das spezifisch
Gesellschaftliche (als „Form“) zu den mannigfachen Erscheinungsinhalten
im Verhältnis von Prinzip und Akzidentien steht — und die
G ü l t i g k e i t
d e s
g e s e l l s c h a f t s b e g r i f f l i c h e n
P r o b l e m s (sowie die Forderung p o s i t i v e r Lösung) ist s o m i t
a n e r k a n n t ; oder aber es kann das Verhältnis ein solches sein, daß
jenes Gebiet der „Form“ ein Teilgebiet von Inhalten, überhaupt ein
Spezialfall des Inhaltes ist, womit aber die Soziologie zur sozialen
Einzelwissenschaft wird und das gesellschaftsbegriffliche Problem
zunächst überhaupt nicht berührt erscheint; oder aber g l e i c h f a l l s
a n e r k a n n t wird — nämlich soweit diese Einzelwissenschaft dennoch
mehr als eine bloße Einzelwissenschaft zu sein beanspruchen möchte,
beziehungsweise soweit sie nur irgendwie über sich selbst hinaus zu einem
Gesamtzusammenhange der sozialen Einzeldisziplinen zu gehen tendiert.
Somit kann S i m m e l s Begriff der Soziologie — der formalen
Möglichkeit seines Verhältnisses zum Gesellschaftsbegriffe nach — nur
entweder selbst eine p o s i t i v e Lösung des Problems des
Gesellschaftsbegriffes darstellen, oder aber er kann über dasselbe jedenfalls
nicht im n e g a t i v e n Sinne entscheiden (Beweisziel
17 Wirtschaft und Gesellschaft