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so als Gesellschaftsbegriff erschlichen wird, ist Wechselbeziehung

nicht gleich Wechselbeziehungs-F o r m und die Tatsache der „Form“ als

„abstrahierungsberechtigtes“ Forschungsgebiet — erst wieder nicht

Forschungsgebiet der „Gesellschaft“, soweit sie „Gesellschaft“ ist.

Daß übrigens keine dieser beiden Deutungen rein und prinzipiell

S i m m e l s Begriffsbestimmung gegenüber gültig erscheint, ist ein

weiterer Beweis der Schwäche und Unzulänglichkeit derselben.

Dies tritt von neuem hinsichtlich des Verhältnisses von S i m m e l s

Definition der Soziologie zu dem gesellschaftsbegrifflichen Problem

überhaupt zutage: einerseits wird mit der Definition der Soziologie als

sozialer Spezialwissenschaft die Existenz eines selbständig beschreibbaren

gesellschaftlichen Gesamtzusammenhanges geleugnet, andererseits aber

beansprucht sie ja d e n n o c h das, „was in der Gesellschaft ,Gesellschaft'

ist“, zu erforschen; und der S i m m e l sehe Gesellschaftsbegriff

desgleichen, das Soziale a l s s o l c h e s zu bezeichnen. Es kann

formalermaßen, wie wir sahen, das Verhältnis des Begriffes der Soziologie

zu dem der Gesellschaft nur ein solches sein, daß entweder das spezifisch

Gesellschaftliche (als „Form“) zu den mannigfachen Erscheinungsinhalten

im Verhältnis von Prinzip und Akzidentien steht — und die

G ü l t i g k e i t

d e s

g e s e l l s c h a f t s b e g r i f f l i c h e n

P r o b l e m s (sowie die Forderung p o s i t i v e r Lösung) ist s o m i t

a n e r k a n n t ; oder aber es kann das Verhältnis ein solches sein, daß

jenes Gebiet der „Form“ ein Teilgebiet von Inhalten, überhaupt ein

Spezialfall des Inhaltes ist, womit aber die Soziologie zur sozialen

Einzelwissenschaft wird und das gesellschaftsbegriffliche Problem

zunächst überhaupt nicht berührt erscheint; oder aber g l e i c h f a l l s

a n e r k a n n t wird — nämlich soweit diese Einzelwissenschaft dennoch

mehr als eine bloße Einzelwissenschaft zu sein beanspruchen möchte,

beziehungsweise soweit sie nur irgendwie über sich selbst hinaus zu einem

Gesamtzusammenhange der sozialen Einzeldisziplinen zu gehen tendiert.

Somit kann S i m m e l s Begriff der Soziologie — der formalen

Möglichkeit seines Verhältnisses zum Gesellschaftsbegriffe nach — nur

entweder selbst eine p o s i t i v e Lösung des Problems des

Gesellschaftsbegriffes darstellen, oder aber er kann über dasselbe jedenfalls

nicht im n e g a t i v e n Sinne entscheiden (Beweisziel

17 Wirtschaft und Gesellschaft