5 6
[51/52]
anderes Beispiel dafür ist die Arbeitsteilung. Arbeitsteilung, wie
Smith sie sich vorstellt, als mosaikartige Zusammensetzung einzel-
ner Handlungen, gibt es nicht. Auch der Begriff von sogenannter
„Arbeitsvereinigung“ ist schief; als ob die einzelnen Arbeiten h i n -
t e r d r e i n „vereinigt“ würden! Richtig ist allein der Begriff der
A r b e i t s - G l i e d e r u n g ! Das Ganze des Arbeitsvorganges mit
seinen Gliedern, die Ganzheit mit ihrer bestimmten Ausgliederung
ist die alleinige Wirklichkeit. Denn nur das Glied gehört dem Gan-
zen an, außerhalb des Ganzen hat es kein Dasein. — Im übrigen
werden sich die Gegensätze bei der weiteren Behandlung der Be-
griffe noch deutlich genug zeigen.
/
B.
Angesichts der gegebenen Beweisgründe bliebe vielleicht für
den Individualisten noch die Möglichkeit, zu erklären: die Tausch-
handlungen sind allein die Handlungen der einzelnen Wirtschafter;
die F o l g e n dieser Handlungen dagegen sind solche für die Ganz-
heit der Volkswirtschaft. — Hierin läge aber nur eine leere Schein-
weisheit. Eine wirtschaftliche Handlung ist nämlich wirtschaftlich
ausschließlich durch ihre „Folgen" bestimmt — „Folgen“ heißt näm-
lich dabei: ihre Leistungen als Glied der Wirtschaft, ihre Glied-
haftigkeit; eine andere Bestimmtheit hat sie überhaupt nicht.
„Pferdekauf“ schließt in sich eine Leistung des Pferdes für den Be-
trieb, in dem es arbeiten soll, wie für jenen, aus dem es austritt, und
damit für die Volkswirtschaft, in der wieder beide Betriebe etwas
leisten, beide Betriebe Glieder sind. „Aktienkauf“ schließt in sich
eine Leistung für den Handelsbetrieb des Käufers, z. B. „Kurs-
gewinn“, eine Leistung in dem mittelbar betroffenen Aktienbetrieb,
z. B. „Wechsel in der Aktienmehrheit“. Der B e g r i f f e i n e r
w i r t s c h a f t l i c h e n
E r s c h e i n u n g
e r s c h ö p f t
s i c h
g ä n z l i c h i n i h r e r l e i s t u n g s m ä ß i g e n
B e s t i mm t -
h e i t , das heißt in ihrer Gliedhaftigkeit, in ihrer Eigenschaft,
„Mittel für Ziele“ zu sein
1
.
Selbst sofern der Tausch nur der Einzelperson B allein Gewinn brächte,
der bei B „steckenbliebe", wäre er Wirtschaftserscheinung nur durch lei-
stungsmäßige Auswirkungen. Zum Beispiel: B habe zu gleichem Preise
einen Ochsen verkauft, ein Pferd gekauft, das Pferd leiste aber 50 von
Hundert mehr; setzt sich nun dieses Mehr in größere private Verbrauchs-
ausgaben des B um, dann entsteht wieder ein neuer Tausch aus den Lei-
1
Darüber siehe eingehender mein Buch: Fundament der Volkswirt-
schaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, §§ 1—4, S. 20 ff., § 6, I, S. 75 ff., und öfter.