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Schaftsentscheidung enthalte, nämlich ein Urteil über die vorzu-
nehmende Neugliederung
1
.
Zu 3.:
Daß jede Ware in der Gliederung des Ganzen der Volks- und
Weltwirtschaft eine ganz bestimmte Stelle einnimmt, bewirkt, daß
der Preis nicht nur jene Ganzheit, jene Gliederung der Wirtschafts-
mittel, ausdrückt, die hinter ihm steht, sondern auch jene b e s o n -
d e r e Stelle, an der die bewertete Ware steht. Es ist daher nur
natürlich, daß dieselbe Ware z. B. in Wien und Linz einen abwei-
chenden Preis hat; desgleichen, daß sie auf den Großmärkten, wo
sie der volkswirtschaftlichen Gesamtganzheit noch näher steht und
weniger individualisiert ist, nicht so sehr abweicht als auf den Klein-
märkten. Verständlich ist nun auch die Erfahrung, daß z. B. der-
selbe Kuchen am selben Orte beim Zuckerbäcker einen anderen
Preis hat als daneben im Kaffeehause, denn der Preis drückt hier
einen anderen Ausgliederungszusammenhang aus als dort. Dasselbe
zeigt sich an der Börse, wenn die gleiche Ware als „Brief“ und
„Geld“ einen anderen Kurs hat; und auch dieser Kurs/ändert sich
zu jeder Stunde und Minute. „Dasselbe“ Gut ist eben im verschie-
denen Gliederungszusammenhange nicht dasselbe, sondern ein ver-
schiedenes Glied verschiedener Ganzheit. „Gleiche“ Güter haben
wesensgemäß überall ungleiche Preise.
Wenn sich umgekehrt zeigt, daß dagegen ein Buch in Königs-
berg und Leipzig den gleichen Preis hat, so geschieht dies nur da-
durch, daß die zünftlerische O r g a n i s a t i o n des Buchhandels ört-
liche Preisverschiedenheiten künstlich ausgleicht. Organisation kann
Preise ausgleichen. Je freier aber der Wettbewerb, um so mehr tritt
die Verschiedenheit aller Preise gleicher Waren in verschiedenen
Wirtschaftszusammenhängen hervor!
Aus der Grundtatsache, daß an jeder Stelle der volkswirtschaft-
lichen Ganzheit „dasselbe“ Gut die Ganzheit in anderer, besonderer
Weise widerspiegelt, daher notwendig auch einen anderen Preis hat,
folgt weiter:
daß das U mw e c h s l u n g s v e r h ä l t n i s e i n e r W a r e z u
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Diese Gedanken werden in der Vierten Abhandlung, S. 220 ff., weiter
ausgeführt.