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mung des Tausches

1

: Tausch ist die freie, aber durch die arteigenen

Organisationsmittel des Marktes (Kapital höherer Ordnung) schöp-

ferisch mitbestimmte Form der Aktuierung einer dem Einzelnen

jeweils vorgegebenen, aber in ihrer letzten Konkretisierung noch

nicht ausgewirkten, daher vorher nur virtuell bestehenden Ganz-

heit, deren G l i e d e r die tauschenden Wirtschaften durch den Voll-

zug werden. In dieser „Verwirklichung einer dem Einzelnen je-

weils vorgegebenen Ganzheit“, das heißt in dieser Eingliederung

der tauschenden Wirtschaft liegt, daß die Erzeugnisse der Vor-

betriebe in die höhere Verrichtungsstufe überführt, in den Nach-

betrieb eingegliedert werden.

Werden nun im Tausche die Wirtschaftsmittel auch in Form

von Kapitalien, Aktien in andere Betriebe eingegliedert, dann müs-

sen auf diese Weise Warentausch, Handel, Spekulationen, Arbitrage,

Steuerzahlung, Zinsenzahlung usw. (lauter Arten von Tausch) je-

weils verschiedene volkswirtschaftliche Vorgänge, e i g e n e A r t e n

d e r E i n g l i e d e r u n g b e d e u t e n , t r o t z d e m s i e ä u ß e r -

l i c h d i e F o r m v o n „ T a u s c h “ d e r E i n z e l n e n oder von

„Kauf und Verkauf“ in bar oder Stundungsform haben. Daß in der

Tat die „Einzelnen“ es sind, welche diesen Tausch zuletzt vollziehen,

wird natürlich auch von der universalistischen Auffassung nicht ge-

leugnet — aber sie sind es gleichsam nur als Schauspieler, als, wenn

auch vielleicht aus dem Stegreif spielende, aber stets aus den Erfor-

dernissen des G a n z e n heraus dichtende Spieler!

Immer wieder kommen wir bei dem an, was sich schon eingangs

unserer Zergliederung ergab: die Einzelnen tauschen/nicht als

solche, sondern als Träger wirtschaftlicher Gebilde. Die Gebilde,

z. B. „Gutshof“, „Fabrik“, „aufkaufender Handel“, „Börse“, „Zer-

streuungshandel“, „Kleinverschleiß“, sind organische Unterganze,

welche den Gliederbau der Volkswirtschaft bilden.

Von hier aus ist nun auch das früher

2

angeführte N o m a d e n -

b e i s p i e l mit seinen drei Zufällen aufzulösen. Ich will nicht sagen,

1

Vgl. auch unten, Fünfte Abhandlung, S. 331 ff., über den organischen

Begriff des Verkehrs. „Verkehr" (hier nicht als Frachtwesen, sondern als

Beziehung überhaupt zu verstehen) und „Tausch" sind insofern einerlei,

s o f e r n jeder Verkehrsakt als Tausch aufgefaßt werden kann. — Siehe

ferner unten, Dritte Abhandlung, S. 119 ff.

2

Siehe oben S. 48.