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Seite 83; 3. Auflage: „Die T e i l g a n z e n . . S e i t e 84). Spann hat spä-

ter nämlich den Begriff „Teilganzes“ als widerspruchsvoll empfun-

den und durch jenen des „Teilinhaltes“ ersetzt.

Neu ist in diesem Abschnitt die tabellarische Darstellung der

Teilinhalte

Gemeinsamkeitsreife,

Vorreife

und

Hervorbringungs-

reife mit ihren Unterteilungen (oben Seite 84).

Die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife sind als organisierende

Leistungen näher erklärt (oben Seite 84 f.). Der Begriff Kapital

höherer Ordnung erscheint hier nun auch im Text (oben Seite 85); in

der dritten Auflage war er nur in einer Fußnote kurz angeführt

(3. Auflage, Seite 85, Anmerkung 1). Hinzu kommt an dieser

Stelle die Gliederung des Kapitals höherer Ordnung in ursprüng-

liches, abgeleitetes und ergänzendes, in oberleitendes und aushelfen-

des, in solches höheren und niederen Stufenwertes, in staatliches

und nichtstaatliches (oben Seite 84 in der Tabelle und Seite 85 f.);

ferner die Darstellung der Eigenschaften der Gemeinsamkeitsreife,

nämlich ihre Verbindlichkeit, ihr schöpferischer Charakter und ihre

verhältnismäßige Unverbrauchlichkeit (oben Seite 86).

Zu „III. Die Hervorbringungsreife“: Neu ist hier die Unterteilung

in Marktreife (a. Marktreife des Geldes, b. Marktreife der Ware),

Werkreife (Zeit-, Orts- und Stoffreife) und Genußreife (oben

Seite 86 f.).

Die Zahl der Vorrangsätze ist von 9 in der dritten Auflage auf

12 in der vierten Auflage angewachsen. Entsprechend ist die Zahl

der Unterabschnitte, die sich mit den einzelnen Vorrangsätzen be-

fassen, gestiegen. Änderungen sind festzustellen:

„I. Gemeinsamkeitsreife ist vor Vorreife“: In neuer Einordnung

steht am Schluß dieses Unterabschnittes die Entkräftung des Ein-

wandes, daß eigentlich Genußreife vor Gemeinsamkeitsreife sein

müßte. Sie stand in der dritten Auflage beim jetzigen Vorrang-

satz 6.

„II. Ursprüngliche Gemeinsamkeitsreife ist vor abgeleiteter; die

vom Staate stammende vor jeder anderen; innerhalb der vom

Staate stammenden die oberleitende vor der aushelfenden“: Der

zweite und dritte Satz sind neu hinzugekommen.

Der folgende Unterabschnitt lautet nun: „III. Die Gemeinsam-

keitsreife, welche auf vorgeordnete Teilinhalte und Stufen gerichtet

ist, geht vor jener nachgeordneter Teilinhalte und Stufen.“

„V. In der Vorreife ist Erfinden vor Lehren“: Neu ist der Zusatz

über die Mittelstellung des Entwurfes, der Konstruktion, der selb-

ständigen Fortbildung des Gelernten und Erfundenen.

„VIII. Innerhalb der Marktreife ist die Marktreife des Geldes

vor Marktreife und Werkreife der Ware (Leihe ist vor Handel und

Erzeugung)“: Der Zusatz in der Klammer ist neu; neu ist auch die