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Seite 83; 3. Auflage: „Die T e i l g a n z e n . . S e i t e 84). Spann hat spä-
ter nämlich den Begriff „Teilganzes“ als widerspruchsvoll empfun-
den und durch jenen des „Teilinhaltes“ ersetzt.
Neu ist in diesem Abschnitt die tabellarische Darstellung der
Teilinhalte
Gemeinsamkeitsreife,
Vorreife
und
Hervorbringungs-
reife mit ihren Unterteilungen (oben Seite 84).
Die Leistungen der Gemeinsamkeitsreife sind als organisierende
Leistungen näher erklärt (oben Seite 84 f.). Der Begriff Kapital
höherer Ordnung erscheint hier nun auch im Text (oben Seite 85); in
der dritten Auflage war er nur in einer Fußnote kurz angeführt
(3. Auflage, Seite 85, Anmerkung 1). Hinzu kommt an dieser
Stelle die Gliederung des Kapitals höherer Ordnung in ursprüng-
liches, abgeleitetes und ergänzendes, in oberleitendes und aushelfen-
des, in solches höheren und niederen Stufenwertes, in staatliches
und nichtstaatliches (oben Seite 84 in der Tabelle und Seite 85 f.);
ferner die Darstellung der Eigenschaften der Gemeinsamkeitsreife,
nämlich ihre Verbindlichkeit, ihr schöpferischer Charakter und ihre
verhältnismäßige Unverbrauchlichkeit (oben Seite 86).
Zu „III. Die Hervorbringungsreife“: Neu ist hier die Unterteilung
in Marktreife (a. Marktreife des Geldes, b. Marktreife der Ware),
Werkreife (Zeit-, Orts- und Stoffreife) und Genußreife (oben
Seite 86 f.).
Die Zahl der Vorrangsätze ist von 9 in der dritten Auflage auf
12 in der vierten Auflage angewachsen. Entsprechend ist die Zahl
der Unterabschnitte, die sich mit den einzelnen Vorrangsätzen be-
fassen, gestiegen. Änderungen sind festzustellen:
„I. Gemeinsamkeitsreife ist vor Vorreife“: In neuer Einordnung
steht am Schluß dieses Unterabschnittes die Entkräftung des Ein-
wandes, daß eigentlich Genußreife vor Gemeinsamkeitsreife sein
müßte. Sie stand in der dritten Auflage beim jetzigen Vorrang-
satz 6.
„II. Ursprüngliche Gemeinsamkeitsreife ist vor abgeleiteter; die
vom Staate stammende vor jeder anderen; innerhalb der vom
Staate stammenden die oberleitende vor der aushelfenden“: Der
zweite und dritte Satz sind neu hinzugekommen.
Der folgende Unterabschnitt lautet nun: „III. Die Gemeinsam-
keitsreife, welche auf vorgeordnete Teilinhalte und Stufen gerichtet
ist, geht vor jener nachgeordneter Teilinhalte und Stufen.“
„V. In der Vorreife ist Erfinden vor Lehren“: Neu ist der Zusatz
über die Mittelstellung des Entwurfes, der Konstruktion, der selb-
ständigen Fortbildung des Gelernten und Erfundenen.
„VIII. Innerhalb der Marktreife ist die Marktreife des Geldes
vor Marktreife und Werkreife der Ware (Leihe ist vor Handel und
Erzeugung)“: Der Zusatz in der Klammer ist neu; neu ist auch die