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Fußnote 2, die eine kurze Darstellung der individualistischen und

universalistischen Auffassung vom Geld bringt.

Während in der dritten Auflage innerhalb der Werkreife zwi-

schen Stoff-, Orts- und Zeitreife kein Vorrangverhältnis festgestellt

wurde (Seite 98), heißt es jetzt in der vierten Auflage: „Auch zwi-

schen Zeitreife, Ortsreife und Stoffreife gibt es Vorränge“ (oben

Seite 98).

Neu ist daher der Vorrangsatz „IX. Innerhalb der Werkreife ist

Zeitreife vor Ortsreife und Stoffreife“ (oben Seite 98 f.): Es erfolgt

eine Unterteilung in Marktzeitreife und Werkzeitreife (oben Seite

98

f.); in einem kleingedruckten Zusatz wird der unbedingte Vorrang

der Zeitreife, sogar innerhalb der Gemeinsamkeitsreife, bewiesen.

Neu ist auch der Vorrangsatz „X. Ortsreife ist vor Stoffreife“

(oben Seite 99 f.): Verkehr ist vor Erzeugung.

„XI. Innerhalb aller Teilinhalte ist die jeweilige Kapitalreife vor

der Keife der Erzeugnisse“ (oben Seite 100 f.): Dieser Satz ist eine

Erweiterung des Vorrangsatzes 8 der dritten Auflage, welcher lau-

tete: „8. Innerhalb der Werkreife ist Kapitalreife vor der Reife der

Genußgüter“ (Seite 97); der Vorrang der Kapitalreife gilt also inner-

halb aller Teilinhalte.

„XII. Innerhalb aller artgleichen Geschlechter von Leistungen aller

Teilinhalte ist Genußreife vor ihren Vorstufen (vor Rohstoffreife)“

(oben Seite 102): Dieser Satz stellt eine Erweiterung des Vorrang-

satzes 9 der dritten Auflage dar, der dort lautete: „9. Innerhalb der

nicht Kapitalgüter erzeugenden Werkreife ist Genußreife vor Roh-

stoffreife“ (Seite 98). Der Vorrang der Genußreife innerhalb art-

gleicher Geschlechter von Leistungen ist somit a) auf alle Teilinhalte

und b) auch auf mittelbare Leistungen ausgedehnt.

Neu ist auch der an den Schluß des Zweiten Abschnittes gestellte

Absatz über den volkswirtschaftlichen Sinn der Sätze XI und XII

(oben Seite 102 f.): Die Förderung der Kapitalgüterherstellung für

sämtliche Teilinhalte hat im Rahmen der Entsprechung den Vorrang

vor der Förderung der unmittelbaren Leistungen.

Zum „Dritten Abschnitt, Der Stufenbau der Wirtschaft und seine

Vorränge“ (oben Seite 103 ff.) ist zu bemerken:

Neu ist im ersten Unterabschnitt die Erwähnung der Kreise von

Volkswirtschaften (oben Seite 104) sowie die tabellarische Darstel-

lung zweier Arten des Stufenbaues je nach verbandlichem oder

staatlichem Kapital höherer Ordnung (oben Seite 105). In der dritten

Auflage wurde auf diese Unterteilung lediglich hingewiesen (Seite

99

ff. und Seite 102 ff.).

Die Behandlung der einzelnen Stufen geschieht in eigens num-

merierten Unterkapiteln (1—8):