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1.
Weltwirtschaft: hier schärfere Differenzierung der Begriffe
Ausgliederungsmacht und Ausgliederungsfülle (oben Seite 105 ff.).
2.
Volkswirtschaftskreise (oben Seite 109 f.).
5.
Wirtschaftsverbände: Neu ist der Hinweis auf das innerwirt-
schaftlich, also in Selbstverwaltung, gebildete Kapital höherer Ord-
nung und das Zurücktreten der staatlichen Bestimmtheit der Volks-
wirtschaft
gegenüber
einer
wachsenden
ständischen
Organisation
(oben Seite 112 ff.).
7.
Betriebsglieder: Neu ist der Zusatz über die Unterscheidung
der Betriebsglieder nach der Fülle der von ihnen aktuierten Leistun-
gen und ihrer Gliedstellung im Betriebe (oben Seite 115).
Das dritte Kapital, nun überschrieben: „C. Erläuternde und zu-
sätzliche Bemerkungen über den Stufenbau“ (oben Seite 117 ff.) ist
nahezu unverändert; aber nun zum Großteil klein gedruckt.
Im zweiten Unterabschnitt „II. Welche sind die Vorrangverhält-
nisse im Stufenbaue der Wirtschaft?“ (oben Seite 123 ff.) heißt das
erste Kapital nun: „A. Theorie des Vorranges im Stufenbaue, Die
allgemeinen Vorrangsätze“ (oben Seite 124 ff.). Neu ist der Hinweis
auf den Vorrang des Volkswirtschaftskreises vor der Volkswirtschaft
sowie die besondere Betonung der Möglichkeit der Durchkreuzung
und Überhöhung der Gebiets- oder Volkswirtschaft durch ein diese
Stufen überhöhendes verbandliches Kapital höherer Ordnung, also
durch internationale Verbände (oben Seite 124 f.). Neu ist ferner
die Betonung des Grundsatzes, daß jede wirtschaftliche Ganzheit
ihr wesensgemäßes Eigenleben durch die ihr arteigen höchste Aus-
gliederungsfülle
oder
verhältnismäßige
Selbstversorgung
erhält
(oben Seite 125 f.). Das zweite Kapitel lautet in der vierten Auflage:
„B. Erläuterung der Vorrangsätze, Sachliche Folgerungen aus den
Vorrängen“ (oben Seite 127 ff.).
Der Vierte Abschnitt, in der dritten Auflage „Vorränge zweiter
Ordnung“ überschrieben (Seite 111), hat eine Erweiterung erfahren.
Er lautet nun: „Das Verhältnis von Teilinhalt und Stufe, Die Vor-
ränge zweiter Ordnung“ (oben Seite 138 ff.). Neu ist darin der erste
Abschnitt: „I. Stufe und Teilinhalt“. Das Ganze ist vor dem Teil,
Stufe als Ganzheit aller Teilinhalte ist vor dem einzelnen Teilinhalt
(oben Seite 138); ferner im zweiten Abschnitt über „Abgeleitete Vor-
ränge oder Vorränge zweiter Ordnung“ (oben Seite 138 ff.) die
Sätze: „2. Die Teilinhalte und ihre abgeleiteten Erscheinungen teilen
die Vorrangstellung ihrer Stufe
1
“ und „3. Innerhalb aller Teil-
inhalte haben die Leistungen mit häufiger gleichzeitig vielfacher
Gliedhaftigkeit den Vorrang vor jenen mit spärlicher gleichzeitig
vielfacher Gliedhaftigkeit
1
“.
1
Bei Spann gesperrt.