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Die L e i b e s ü b u n g e n haben auch in diesem Zusammenhange des aus-
drückenden Handelns ihre Stelle, man denke nur an den Tanz
1
.
Aus dem v e r a n s t a l t e n d e n H a n d e l n heben wir zu-
erst dessen wichtigstes Gebilde, den Staat, heraus.
e.
Erziehung zu Staat und Staatskunst
Das wildgewachsene Führertum der Demokratie kennt keine Er-
ziehung zum Staate. Erst wenn der Staat ein Stand wird (daß und
wie er dies ist, sei hier vorausgesetzt), ist objektive Erziehung zu ihm
und zur Betätigung in ihm, zur Staatskunst (Politik) möglich. Die
Erziehung zur Staatskunst muß echte Führererziehung sein
2
.
Wesentlich in Erziehung und Leben des heutigen Staatsmannes
dünkt mich vor allem: Der Kampf gegen die geistige Auslaugung
(die Folge des gehetzten, ungesammelten Lebens des Politikers, über
das früher gesprochen wurde); und ferner der Kampf gegen das
Untergehen in der „Taktik". Da man nämlich die politische Idee
niemals unmittelbar in die Wirklichkeit umsetzen kann — Politik
ist, wie Bismarck sagte, die „Kunst des Möglichen“ — bedarf es der
T a k t i k , welche jeweils die a u g e n b l i c k l i c h e n Möglich-
keiten abmißt. Der radikale Schlag von Politikern ist nun oft ohne
Augenmaß (reine Ideenpolitiker), will mit dem Kopfe durch die
Wand rennen. Da kommt es leicht zur Katastrophe (Katastrophen-
politiker). Erbärmlich ist das Gegenteil, die Taktik allein (Oppor-
tunisten und bloße Schachspieler der Staatskunst). Das Ziel ist Ver-
bindung von Strategie mit Taktik. Kaiser Heinrich der Finkler /
zahlte zwar 10 Jahre lang (nach seiner Niederlage) den Magyaren
Tribut, nach 10 Jahren aber sandte er ihnen einen räudigen Hund
— nachdem er nämlich durch Ausbau der Reiterei und des Städte-
wesens die Zeit genützt hatte.
Im übrigen ist bei der Erziehung zum Staate die Gliederung
seiner Aufgaben zu beachten: äußere Politik (Diplomatie und staats-
gestaltender Gedanke nach außen hin); innere Politik (Regierung,
Verwaltung und Recht, der staatsgestaltende Gedanke im Innern;
dazu im individualistischen Staate noch: das Parteienwesen, siehe
oben 1. Aufsatz; Heerwesen (Kriegertum, das jedem Staatsmann,
1
Vgl. oben S. 174.
2
Näheres darüber führte Professor Walter Heinrich in einem eigenen Vortrage
aus. Vgl. auch mein Buch: Der wahre Staat (1921), § 36 [4. Aufl., Jena 1938].
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