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d e r u n g e n und als Träger der in diesen Gliederungen liegenden
Aufgaben aufgefaßt werden könne, daß daher den Klassenunter-
schieden im tieferen, wesenhaften Sinne organische Unterschiede in
den gesellschaftlichen Verrichtungen notwendig zugrunde liegen,
kommt unserem, in diesem Falle durchaus marxistisch befangenen
Verfasser gar nicht in den Sinn.
Von den übrigen Teilen des Werkes, auf die wir leider nicht
mehr eingehen können, hebe ich noch hervor: die wirtschafts-
geschichtlichen Stücke, die zu den besten gehören; ferner die „Rechts-
soziologie“ und eine sehr umfangreiche, aber allerdings auch nicht
vollendete „Religionssoziologie“. — / Der Rechts- und Staatsbegriff
Max Webers ist ein durchaus subjektivistischer, naturalistischer und
psychologistischer Auf Seite 412 heißt es: „.. . das Bestehen eines
konkreten Rechtes (ist) a potiori die Gewährung eines Superaddi-
tums von Chance dafür: daß bestimmte Erwartungen nicht ent-
täuscht werden. . . . “ Sollte das Recht wirklich nicht mehr sein?
Und das „Superadditum von Chance dafür: daß bestimmte Erwar-
tungen nicht enttäuscht werden“, ist überdies ein rein — individua-
listischer Begriff, denn nur Rechte von psychologisch betrachteten
Subjekten könnten dahin bestimmt werden! Max Weber hat auch
nicht bemerkt, daß er dadurch im besten Falle psychologische Ge-
fühle, die sich bei Rechtsvorgängen abspielen, hervorhebt, keines-
falls aber den Begriff des Rechtes selbst — als eines Teilinhaltes der
Gesellschaft — damit berührt
1
.
Ähnliches gilt gegenüber dem Begriff der Nation, die zunächst
dadurch bezeichnet sein soll, „daß gewissen Menschengruppen ein
spezifisches Solidaritätsempfinden anderen gegenüber z u z u m u -
ten s e i . . .“
2
— eine wertlose Scheindefinition, die schon in dem
Worte „spezifisch“ die ganze Denkaufgabe ohne Scheu ungelöst
zurückläßt.
Als Geschichtsforscher hat Max Weber gewiß seine ernstesten
Leistungen aufzuweisen, aber auch da ist sein Streben oft verneinend.
Seine berühmt gewordene Erklärung der Entstehung des Kapitalis-
mus aus einer asketisch-religiösen Einstellung (der kalvinistischen
1
Vgl. auch Hans Kelsens Kritik in der: Zeitschrift für Volkswirtschaft und So-
zialpolitik, Neue Folge, Bd 1, Wien 1921, S. 104 ff.
2
Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, S. 627.