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volleren versiegen muß. Denn auf der größeren Fruchtbarkeit in
der Gemeinschaft beruhte ja alle ihre Organisationsgewalt, ihre
Wesensgültigkeit, ihre innere Lebenskraft. Es ist dies ein ewig tragi-
sches Moment in der Entfaltung der Gesellschaft und der Geschichte.
IX.
Die wichtigsten Organisationen
Alle geistigen Gemeinschaften und alle handelnden Gemeinschaf-
ten, die sich in der Gesellschaft aller Zeiten vorfinden, sind organi-
siert. Daher die erste große Einteilung der Organisation nach ihrem
Organisationsstoffe, die in Organisation geistiger Gemeinschaft und
in Organisation gemeinschaftlichen Handelns ist. Von der bisher ver-
suchten Einteilung der Organisation ist nur die von Franz Klein
erwähnenswert, welcher (neben einer rein empirischen Einteilung in
Zwangsorganisationen, freie Organisationen, Geselligkeitsvereinen
usw.) die Organisation „der Propaganda“ und solche „der Aktion“
unterscheidet, eine Unterscheidung, die wohl nur in begrenztem
Umfange brauchbar ist.
Da die Organisationen, wie ausgeführt, geistige und handelnde
Gemeinschaft umfassen, so reichen sie notwendig in sämtliche Ge-
biete des gesellschaftlichen Lebens hinein. Als die wichtigsten
Organisationsarten des gegenwärtigen gesellschaftlichen Lebens habe
ich in meiner „Gesellschaftslehre“ folgende unterschieden: 1. die
stillschweigende und die ausdrückliche Verabredung (Vertrag); 2. der
Verein (siehe auch unter 6 und 9); 3. die Familie; 4. die Kirche;
5.
die Organisation der Wissenschaft und Kunst (wie Akademien,
Konzerte, Schauspielhäuser, Büchereien); 6. die Organisationen des
politischen und öffentlichen Lebens (wie Partei, Interessenverband,
auch Handelskammern und ähnliche öffentlich-rechtliche Vertre-
tungen); 7. die Armee und die Polizei (als Organisationsgewalt an-
wendenden Handelns gefaßt); 8. die Organisation der schaffenden
Wirtschaft (z. B. die Unternehmungen in den verschiedenen Formen
der Einzel-, Gesellschafts- und Genossenschaftsunternehmung);
9. die wirtschaftlichen Interessen- und Berufsorganisationen (ver-
wandt mit den unter 6 genannten). Leo Wittmayer unterscheidet
die Interessenorganisationen in Anbiete- und Nachfrageorganisatio-
nen; für letztere sind die Konsumvereine und Arbeitgeberverbände,
für erstere die Gewerkschaften ein Beispiel.