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In ihrer Natur als einer Ganzheit also liegt die Einheit der Or-

ganisation beschlossen, welche in ihrer rechtlichen Gestalt als „juri-

stische Persönlichkeit“, als „Verbandspersönlichkeit“ erscheint, und

die tatsächlich in demselben Maße da ist, als die Organisation über-

haupt „funktioniert“, als sie überhaupt besteht. Diese Einheit ist

keine Fiktion, sondern die erste, die primäre Wirklichkeit der Or-

ganisation.

VIII.

Die Herrschergewalt in der Organisation.

Die Organisationsform

Der in jeder Organisation unentbehrliche „Machtbestandteil“

kann nicht einfach als gegeben hingenommen werden. Woher ent-

springt diese „Macht“? Schlechthin als Gewaltanwendung, als me-

chanisch ausgeübte Herrschermacht („Zwang“, „Suggestion“ usw.)

kann sie nicht erklärt werden, denn dann wäre die Organisation

ihrem Wesen nach auf Unterwerfung und Ausbeutung gestellt, wäh-

rend sie das Gegenteil: Hervorrufung und Sicherstellung gesteiger-

ter, stetiger Verwirklichung gemeinsamen Handelns, gemeinsamer

Geistigkeit ist. Die Kraft zur Organisation entspringt vielmehr,

empirisch gesehen, der jeweiligen wirklichen Geistigkeit selbst, das

heißt dem aus einem lebendigen Geistigen heraus als g ü l t i g sich

Ergebenden. Die organisierende Gewalt kann nur aus der Gültig-

keit des von ihr Vertretenen sich herleiten, einer Gültigkeit, die

also im W i l l e n der Beteiligten ihren Anker findet; aber dieser

Wille ist nicht W i l l k ü r , vielmehr Wille (Willensgewalt), der

Gültiges durchsetzt. Das zeigen auch die Gewalten, die hinter den

allgemeinen Vorschriften der Moral, Sitte, Konvention und Satzung

stehen.

Man pflegt sich mit der erfahrungsmäßigen Feststellung der Wil-

lensgewalt in der Regel zufrieden zu geben und gelangt so zu einem

individualistischen Psychologismus. Mit jener Feststellung ist aber

die Frage noch nicht gelöst. W o h e r jene Willensakte, warum wol-

len die Beteiligten? Die Antwort ist gemäß der Einheit aller Orga-

nisationselemente nur im Wesen der Gezweiung zu suchen. Die

Herrschergewalt der Organisation entstammt nicht dem zufälligen

Willen mehrerer Einzelner, noch überhaupt dem Willen und der

Willkür, sondern: der schöpferischen Wirkung, welche sie durch