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In ihrer Natur als einer Ganzheit also liegt die Einheit der Or-
ganisation beschlossen, welche in ihrer rechtlichen Gestalt als „juri-
stische Persönlichkeit“, als „Verbandspersönlichkeit“ erscheint, und
die tatsächlich in demselben Maße da ist, als die Organisation über-
haupt „funktioniert“, als sie überhaupt besteht. Diese Einheit ist
keine Fiktion, sondern die erste, die primäre Wirklichkeit der Or-
ganisation.
VIII.
Die Herrschergewalt in der Organisation.
Die Organisationsform
Der in jeder Organisation unentbehrliche „Machtbestandteil“
kann nicht einfach als gegeben hingenommen werden. Woher ent-
springt diese „Macht“? Schlechthin als Gewaltanwendung, als me-
chanisch ausgeübte Herrschermacht („Zwang“, „Suggestion“ usw.)
kann sie nicht erklärt werden, denn dann wäre die Organisation
ihrem Wesen nach auf Unterwerfung und Ausbeutung gestellt, wäh-
rend sie das Gegenteil: Hervorrufung und Sicherstellung gesteiger-
ter, stetiger Verwirklichung gemeinsamen Handelns, gemeinsamer
Geistigkeit ist. Die Kraft zur Organisation entspringt vielmehr,
empirisch gesehen, der jeweiligen wirklichen Geistigkeit selbst, das
heißt dem aus einem lebendigen Geistigen heraus als g ü l t i g sich
Ergebenden. Die organisierende Gewalt kann nur aus der Gültig-
keit des von ihr Vertretenen sich herleiten, einer Gültigkeit, die
also im W i l l e n der Beteiligten ihren Anker findet; aber dieser
Wille ist nicht W i l l k ü r , vielmehr Wille (Willensgewalt), der
Gültiges durchsetzt. Das zeigen auch die Gewalten, die hinter den
allgemeinen Vorschriften der Moral, Sitte, Konvention und Satzung
stehen.
Man pflegt sich mit der erfahrungsmäßigen Feststellung der Wil-
lensgewalt in der Regel zufrieden zu geben und gelangt so zu einem
individualistischen Psychologismus. Mit jener Feststellung ist aber
die Frage noch nicht gelöst. W o h e r jene Willensakte, warum wol-
len die Beteiligten? Die Antwort ist gemäß der Einheit aller Orga-
nisationselemente nur im Wesen der Gezweiung zu suchen. Die
Herrschergewalt der Organisation entstammt nicht dem zufälligen
Willen mehrerer Einzelner, noch überhaupt dem Willen und der
Willkür, sondern: der schöpferischen Wirkung, welche sie durch