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in einem noch höheren und so fort; von oben hinunter die Stufe als niedere Stu-

fen in sich enthaltend (zum Beispiel Lebewesen — Tiere — Säugetiere — Raub-

tiere — Löwen, zuletzt der einzelne Löwe).

Ähnlich zerfällt die G e s e l l s c h a f t in einen Stufenbau, der sich haupt-

sächlich wie folgt darstellt: Menschheitskultur; Kulturkreis; Völkerkreis (im

Kulturkreis); Volk (Volkstum); Stämme (Unterganzheiten des Volkes); Heimat-

kreise und Heimat; endlich die einzelnen Volksglieder, der einzelne Mensch. Jede

dieser allgemeinen Gesellschaftsstufen hat wieder alle Teilinhalte (Religion,

Wissenschaft, Kunst als menschheitliche, kulturkreisliche, völkische und so fort

Erscheinung) in sich.

Jeder Teilinhalt erscheint also nicht an sich, sondern stets nur auf einer

bestimmten Stufe, mit einem bestimmten S t u f e n w e r t .

I n d e r W i r t s c h a f t kann man die Stufen der: Weltwirtschaft; Volkswirt-

schaftskreise; Volkswirtschaft; Unterganzheiten der Volkswirtschaft (teils ge-

bietlich, teils ständisch nach Wirtschaftszweigen); Betrieb; Betriebsglied, das ist

der einzelne Mensch, unterscheiden. Alle diese Stufen haben wieder alle Teilin-

halte in sich: Organisation (Gemeinsamkeitsreife), Erzeugung (Werkreife), Markt-

reife usw. — Die vorstehende Gliederung zeigt nebenher, daß der Begriff einer

atomistischen Verkehrswirtschaft, die durch das Zusammentreffen einzelner

Wirtschafter und Wirtschaftsakte gebildet würde, ein Unbegriff ist. Jede Wirt-

schaft besteht als Ganzes mit Teilganzen und Stufen

1

.

Ein K r i e g s h e e r stuft sich in: Armeen, Armeekörper, Divisionen, Bri-

gaden, Regimenter usw. bis zum letzten Glied, dem einzelnen Kriegsmann.

Diese Stufen haben wieder alle Teilinhalte, nämlich die einzelnen Waffengat-

tungen (Fußvolk, Reiterei, Artillerie usw.) und Stäbe, jeweils in sich. Das gilt

auch vom letzten Glied, insofern zum Beispiel der Ka- / nonier auch als Fuß-

soldat zu kämpfen versteht. Umgekehrt hat jeder Teilinhalt auch hier seinen

bestimmten S t u f e n w e r t , zum Beispiel Stab beim Regiment, bei der Divi-

sion.

Leicht erkennbar wird die stufenbauliche Ebenbildlichkeit auch dem Laien im

S t a a t e . Der Staat besteht nicht aus einer Masse gleicher Glieder, den Bürgern,

die um einen Mittelpunkt, den König oder Präsidenten, geschart wären, wie die

atomistische Staatsauffassung lehrt. Einen solchen Staat wird man in Geschichte

und Gegenwart vergebens suchen. Sondern er zeigt einen Stockwerkbau von

Unterganzheiten oder Stufen, wie sie sich zum Beispiel in Ländern, Gauen,

Kreisen bis herunter zur Gemeinde und zum letzten Gemeindeglied, das zugleich

Staatsglied ist, dem einzelnen Menschen, darstellen. Die Teilinhalte, wie sie auf

der obersten Stufe etwa in den verschiedenen Ministerien, zum Beispiel Inneres,

Justiz, Finanz auftreten, kommen wieder auf allen Stufen vor. Jede Behörde hat

wieder ihren Finanzhaushalt und so fort. Die Teilinhalte weisen also auch hier

jedesmal einen bestimmten S t u f e n w e r t auf, zum Beispiel Finanz und Justiz

in Gemeinde, Kreis, Gau, Provinz, Land, Gesamtstaat. — Der Staatsbürger ist

demgemäß nicht ein Glied, das einem abstrakten Mittelpunkte des „Staates“

schlechthin gegenüberstände, sondern er ist unterste Stufe, letztes Glied, tätiges

und leidendes Organ höherer Organe, der Gemeinden, Kreise und so fort, die

sich zwischen ihn und der höchsten Stufe stockwerkartig einschieben.

Ähnlich die Abstufung im R e c h t („Reichsrecht bricht Landrecht“)

2

.

1

Vgl. den Nachweis hierfür in meiner Schrift: Tote und lebendige Wissen-

schaft, Jena 1921, S. 10ff. [5. Aufl., Graz 1967, S. 24ff.].

2

Vgl. mein Buch: Gesellschaftslehre (1914), 3. Aufl., Leipzig 1930, S. 482 ff.