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des letzten Gliedes aus; während „c“ („die Säugetiere sind zum
Teil — oder enthalten unter sich — Raubtiere“) den Stufenbau
von o b e n h i n u n t e r darstellt und die Art als Prädikat der
Gattung aussagt.
Die Urteile „von oben hinunter“ müssen demnach natürlich die
Aufspaltung der oberen Ganzheit in mehrere Unterstufen (Arten,
Glieder) zeigen und haben daher die Grundform: S gliedert sich in
P1, P2 ... (zum Beispiel die Säugetiere gliedern sich in die Art 1, 2 ..
was, rein äußerlich gesehen, dann die Form der Partikularität an-
nimmt (nämlich: einige S sind P1, einige P2...). — Umgekehrt
die Urteile „von unten hinauf“.
Versteht man also das Urteil nicht als „Beziehung“ von Subjekt
und Prädikat, sondern als Gliederungsakt, so teilt es sich in solche
den Stufenbau von unten hinauf und von oben hinunter darstel-
lende. Die Urteile von unten hinauf haben / eine höhere Stufe
oder höhere Allgemeinheit zum Prädikat („alle Raubtiere sind
Säugetiere“); die Urteile von oben hinunter haben eine niedere
Stufe oder geringere Allgemeinheit (nämlich Art, ein Glied) zum
Prädikat und haben das einzelne Prädikat („die Säugetiere sind zum
Teil Raubtiere“) natürlich neben anderen Prädikaten („... zum
Teil Vierhufer“ und so fort). Kurz gesagt, die Urteile von oben
hinunter sagen niedere Stufen oder Teilordnungen aus („einige
Säugetiere sind Raubtiere“, gehören der Teilordnung Raubtiere an);
die Urteile von unten hinauf sagen höhere Stufen oder Gesamt-
ordnungen aus (alle Raubtiere sind Säugetiere).
Daraus geht hervor, daß entgegen der herkömmlichen Lehre das
P r ä d i k a t n i c h t d u r c h a u s e i n e h ö h e r e A l l g e -
m e i n h e i t a l s d a s S u b j e k t h a b e n m ü s s e , nämlich
dann nicht, wenn es als niedere Stufe des Subjektes ausgesagt wird.
Die Errichtung des Gliederbaues der Gedanken bezieht sich so-
dann auf die Teilinhalte.
2. Die T e i l i n h a l t e
Die Teilinhalte sind jene Eigenschaften, die auf allen Stufen Vor-
kommen. Zum Beispiel Urteile von der Art: die Lebewesen haben
Stoffwechsel; die menschliche Gesellschaft besteht aus geistigen und
handelnden Gemeinschaften.
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